Sehr geehrte Damen und Herren,
wie muss man mit der rückwirkenden Erstattung der monatlichen 100€ (Zuschuss des Freistaates Bayern wird 1:1 an die Eltern erstattet) durch die Einrichtungen an die Arbeitnehmer verfahren, wenn sich dadurch die Beiträge reduzieren, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bisher steuerfrei ausbezahlt hat?
Beispiel:
Kindergartenbeitrag 250€ mtl. Vom Arbeitgeber steuerfrei an Arbeitnehmer über die Gehaltsabrechnung ausbezahlt.
Jetzt im Juli hat der Arbeitnehmer von der Einrichtung 400€ (April bis Juli je 100€) Erstattung bekommen.
Somit dürfte der Arbeitgeber ab April nur noch 150€ steuerfrei bezahlen.
Meine Frage: muss bei den betroffenen Arbeitnehmern eine Korrektur ab April erfolgen? Ich habe bisher dazu nichts schriftliches gefunden.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Hallo,
leider kann ich Ihnen nicht sagen, ob in diesem Fall die Korrektur ab April erfolgen muss oder nicht.
Möglicherweise hilft Ihnen dieses Dokument 5300343 - Kindergartenzuschüsse weiter.
Vielleicht kann hier aber auch jemand aus der Praxis weiterhelfen?
Viele Grüße aus Nürnberg,
Daniela Eichler
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
rückwirkende Änderung des Betrages ab April. Hatten wir auch schon. Sie haben doch bestimmt einen Nachweis. Dann ist es auch für den Prüfer OK.
Gruß