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LuG - Arbeitgeberzuschuss Kindergartenbeiträge stfr - Erstattung der Einrichtung an Arbeitnehmer ab April 2019 mtl. je 100€

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letzte Antwort am 30.08.2019 07:46:31 von brooke
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marion112
Beginner
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Sehr geehrte Damen und Herren,

wie muss man mit der rückwirkenden Erstattung der monatlichen 100€ (Zuschuss des Freistaates Bayern wird 1:1 an die Eltern erstattet) durch die Einrichtungen an die Arbeitnehmer verfahren, wenn sich dadurch die Beiträge reduzieren, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bisher steuerfrei ausbezahlt hat?

Beispiel:

Kindergartenbeitrag 250€ mtl. Vom Arbeitgeber steuerfrei an Arbeitnehmer über die Gehaltsabrechnung ausbezahlt.

Jetzt im Juli hat der Arbeitnehmer von der Einrichtung 400€ (April bis Juli je 100€) Erstattung bekommen.

Somit dürfte der Arbeitgeber ab April nur noch 150€ steuerfrei bezahlen.

Meine Frage: muss bei den betroffenen Arbeitnehmern eine Korrektur ab April erfolgen? Ich habe bisher dazu nichts schriftliches gefunden.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

DATEV-Mitarbeiter
Daniela_Eichler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 3
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Hallo,

leider kann ich Ihnen nicht sagen, ob in diesem Fall die Korrektur ab April erfolgen muss oder nicht.

Möglicherweise hilft Ihnen dieses Dokument 5300343 - Kindergartenzuschüsse weiter.

Vielleicht kann hier aber auch jemand aus der Praxis weiterhelfen?

Viele Grüße aus Nürnberg,

Daniela Eichler

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße Daniela Eichler
Personalwirtschaft l DATEV eG
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brooke
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 3
193 Mal angesehen

Hallo,

rückwirkende Änderung des Betrages ab April. Hatten wir auch schon. Sie haben doch bestimmt einen Nachweis. Dann ist es auch für den Prüfer OK.

Gruß

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letzte Antwort am 30.08.2019 07:46:31 von brooke
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