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LuG Elternzeit beenden wegen Mutterschaftsgeld

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letzte Antwort am 22.02.2019 12:39:06 von t_r_
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Claudia-FU
Aufsteiger
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Ich habe folgendes Problem. Am 14.02.19 hat eine MA meines Mandaten Kind Nr. 2 bekommen. Die Elternzeit von Kind Nr. 1 läuft noch bis 19.09.2019.

Ihr wurde heute von der Elterngeldstelle mitgeteilt, das sie die Elternzeit beenden kann und dann Anspruch auch Mutterschaftsgeld hätte. Auch hat man ihr mitgeteilt, das die verlorene Elternzeit auf Antrag bei Ihrem Arbeitgeber ihr weiterhin bei Genehmigung des AG zustehen kann. Nach Rücksprache mit der Krankenkasse hat sie tatsächlich das Recht, die Elternzeit für beendet zu erklären, selbst ohne Zustimmung des AG. Sie hat auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld und zwar rückwirkend ab dem 25.12.2018. Der AG hat ihr die restliche Elternzeit zugestanden. Ich habe jetzt im Programm die EZ zum 24.12.2018 bei Kind 1 beendet und in den Kalender übernommen. Bei Kind 2 habe ich den MS ab 25.12.2018 auch in den Kalender übernommen.

Jetzt rechnet er mir auch Mutterschaftsgeld für den Monat März 2019 aus (gleiche Werte wie bei Kind 1 in der MS Zeit). Aber wie bekomme ich die Nachberechnungen vom 25.12.18 bis 28.02.2019 hin?

Kann mir da jemand einen Tipp geben?

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t_r_
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Hallo,

prüfen Sie mal, ob Sie auch im Kalendarium die richtigen Ausfallschlüssel drin haben. Auch dort müssten Sie ab dem 25.12.2018 MS hinterlegt haben.

Viele Grüße

T. Reich

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Claudia-FU
Aufsteiger
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Hallo Herr Reich,

die Daten im Kalender stimmen, dort habe ich am 25.12. den Schlüssel MS hinterlegt. Heute Morgen ist mir aufgefallen, das ich bei der Probeabrechnung ja auch noch angeben kann, ab welchem Monat die Nachberechnung erfolgen soll. Dort habe ich jetzt 12/18 angegeben und schon stimmt die Probeabrechnung 03/19.  Ich bin von einer automatischen Rückrechnung wegen der geänderten Daten ausgegangen. Sonst rechnet das Programm doch auch immer automatisch bei geänderten Daten rück, oder irre ich mich auch da?

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birgitkurewitz
Aufsteiger
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Hallo Claudia Zuck,

ja, normalerweise rechnet das Programm selbständig zurück.

Manchmal muss man jedoch etwas nachhelfen.

Gruß Birgit Kurewitz

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t_r_
Allwissender
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Manchmal muss man jedoch etwas nachhelfen.

Leider...

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letzte Antwort am 22.02.2019 12:39:06 von t_r_
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