Sehr geehrte Nutzer der Community,
wir möchten einem Angestellten ein Hybridfahrzeug (Anschaffung 2019) für Privatfahrten und Fahrten Wohnung-Betrieb zur Verfügung stellen. Zusätzlich möchte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den steuer- und sozialversicherungsfreien Auslagenersatz für die Ladungskosten beim Arbeitnehmer in Höhe von 10 € mtl. (mit zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber) erstatten.
Lt. DATEV Info-Dokument 5204308 kann dieser Auslagenersatz auf den geldwerten Vorteil angerechnet werden. Wie muss dies dann in LuG erfasst werden?
BLP 40.000 €
Ansatz für private Nutzung BLP 20.000 €
1% = 200 €
Meines Erachtens darf ich die ja nicht beim Arbeitnehmer unter der Registerkarte Firmenwagen - Zuzahlungen erfassen.
Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Tipps!
Hallo,
Sie möchten dem Arbeitnehmer für die private Aufladung des Hybridfahrzeuges pauschal 10€ monatlich steuerfrei erstatten.
Die Erstattung der Aufladung schließt die Anrechnung auf den geldwerten Vorteil aus.
Dies wäre nur möglich, wenn der Arbeitnehmer die Kosten für den Ladestrom nicht erstattet bekäme.
In dem von Ihnen bereits erwähntem Dokument in Absatz 1d) und 1e) wird von dem Beispiel ausgegangen, dass der Arbeitnehmer die Kosten für die Aufladekosten des Hybridfahrzeuges nicht erstattet bekommt.
Für die Abrechnung in Lohn und Gehalt verwenden Sie eine steuer- und sv- freie Lohnart in den Bezügen, da es sich lediglich um eine Auslagenerstattung handelt.
Sie können hierfür auch eine Lohnart ab dem Bereich 96xx kopieren und die Bezeichnung der kopierten Lohnart individuell ändern.
Viele Grüße
Lara Hien
Personalwirtschaft
DATEV eG
Sehr geehrte Frau Hien,
wie muss dieser Auslagenersatz dann für den Buchungsbeleg kontiert werden?
Viele Grüße!
K. Stößel
Hallo,
als DATEV können wir Ihnen nur Angaben über die standardmäßige Kontierung der Lohnarten für die Finanzbuchführung geben.
Eine Übersicht für Ihren entsprechenden Kontenrahmen finden Sie in Lohn und Gehalt auf der Mandantenebene unter Kanzlei | Finanzbuchführung | Kontenrahmen.
Viele Grüße
Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
ich glaube nicht, dass wirklich eine Erstattung gemeint ist, sondern die Minderung des geldwerten Vorteils für privates Laden. Ansonsten wüßte ich gerne wo ich diesen Betrag eintrage 🙂
Vielen Dank
Hallo,
grundsätzlich besteht nach derzeitiger Rechtslage bis zum 31.12.2020 die Möglichkeit der pauschalen Auslagenerstattung für die Aufladung eines Elektro-/Hybridfahrzeugs durch den Arbeitnehmer vom Arbeitgeber. Die Pauschalen schwanken zwischen EUR 10,00 und EUR 40,00.
Da es sich um Auslagenersatz handelt, lässt sich eine Nettolohnart für die Auszahlung verwenden, wenn man den Auslagenersatz über die Lohnabrechnung auszahlen möchte, z. Bsp. Lohnart 9000 kopieren und als Auslagenersatz bezeichnen.
Alternativ kann diese Pauschale als "Zuzahlung" zur PKW-Nutzung angesetzt werden und so den geldwerten Vorteil der Privatnutzung mindern.
Viele Grüße
T. Reich