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Mehrfachbeschäftigung und Mutterschutz

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letzte Antwort am 09.12.2022 12:42:28 von vw
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fachassichrissi
Beginner
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Nachricht 1 von 6
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Ich habe eine Mehrfachbeschäftigte (bei mir Steuerklasse 6) und bei der Abrechnung Mutterschutz werden die 13,00 EUR Kalendertäglich in der Berechnung berücksichtigt. Nach Information von der anderen Abrechnungsstelle werden die bei denen auch in der Berechnung berücksichtigt.

 

Sie werden also doppelt berücksichtigt.

Das ist ja so nicht korrekt, da die Arbeitnehmerin diese nur 1 x erhält. 

 

Wie bekomme ich die 13,00 EUR bei mir aus der Berechnung raus? 

StB_Alexander_Völkl
Einsteiger
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Nachricht 2 von 6
478 Mal angesehen

Die EUR 13,00 pro Tag werden ja von der Krankenkasse gezahlt. Diese sind wiederum bei einer Mehrfachbeschäftigung auf die Arbeitgeber aufzuteilen. Wie das in Lohn und Gehalt geht, weiß ich nicht, in Lodas ist die entsprechende Erfassung möglich, damit der von dem Arbeitgeber zu zahlende Beitragszuschuss im Falle einer Mehrfachbeschäftigung richtig berechnet werden kann.

 

In Lodas:

StB_Alexander_Vlkl_0-1670514556098.png

 

Die Aufteilung der Zuschüsse auf die Arbeitgeber kann nach Auskunft von Krankenkassen über die folgende Internetseite ermittelt werden: https://www.arbeitgeberversicherung.de/SiteGlobals/Forms/Rechner/rechner_pwa/Mutterschaftsrechner/Mutterschaftsrechner_node.html

 

Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.

 

 

Beste Grüße

vw
Erfahrener
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Nachricht 3 von 6
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Hallo,

könnte folgendes Dokument behilflich sein (insb. 3.5)?

 

https://apps.datev.de/help-center/documents/5303174

 

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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fachassichrissi
Beginner
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Nachricht 4 von 6
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Danke das hilft mir weiter. 

Muss beim laufenden Brutto und Netto beide Beschäftigungsverhältnisse zusammengerechnet werden?

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_JuliaBorowski_
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 6
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Die 13 € Zuschuss werden prozentual auf beide Arbeitgeber aufgeteilt.

 

Daher müssen Sie das kalendertägliche Arbeitsentgelt aus der anderen Tätigkeit erfassen, dann ermittelt DATEV den richtigen Wert. Sie können sich aber auch eine eigene Excel Tabelle bauen, um das zu prüfen.

 

LG Julia

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vw
Erfahrener
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Nachricht 6 von 6
433 Mal angesehen

@_JuliaBorowski_schrieb: "Sie können sich aber auch eine eigene Excel Tabelle bauen, um das zu prüfen."

 

oder den Rechner der Minijobzentrale nutzen:

 

https://www.minijob-zentrale.de/DE/service/rechner/rechner-zuschuss-mutterschaftsgeld/rechner-zuschuss-mutterschaftsgeld_node.html

 

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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letzte Antwort am 09.12.2022 12:42:28 von vw
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