Hallo,
das liegt an der neuen Berechnung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zu Sozialversicherung bei Beschäftigungen im Übergangsbereich.
Ich persönlich finde das von DATEV ungünstig gelöst. Die Beitragspflichtige Einnahme, von der der Arbeitnehmerbeitrag berechnet wird, sollte m.E. unter KV-Brutto etc. ausgewiesen werden.
Die fiktive Beitragspflichtige Einnahme zur Berechnung der Gesamtbeiträge hätte man unter Hinweise zur Abrechnung ausweisen sollen.
Aber vielleicht ist das gar nicht die Lösung der DATEV, sondern irgendeine Vorschrift zur was weiß ich.
Der AN bekommt 1041,00 € - Das steht in der Zeile Steuer
In der Zeile Sozialversicherung steht 960,50 € und unter Hinweise zur Abrechnung: Beitragspfl. Einnahme AN 771,85 €
Das verwirrt mich so.