Hallo Community,
ich habe für 3 AN im Oktober folgenden Hinweis erhalten:
Das Arbeitsentgelt liegt innerhalb der Gleitzone. Bitte prüfen Sie, ob die Midijobregelung anzuwenden ist.
Alle 3 arbeiten 20h pro Woche und wurden bisher normal abgerechnet. Da nun aber die Grenze für die Midijobs erhöht wurde, kamen eben diese Meldungen.
Jetzt habe ich bei allen den Haken bei "Midijobregelung anwenden" gesetzt und eine Probeabrechnung bzw. Wiederholung für den Oktober gemacht. Alle müssten so weniger SV Abgaben zahlen, aber der AG muss mehr SV zahlen als vorher.
Kann das stimmen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ja, das ist korrekt so.
Neuregelung ab dem 01.10.2022. Beitragsberechnung im Übergangsbereich (Gleitzone) ab Oktober 2022 (lohn-info.de)
Ah, daran liegt es also. Hatte zwar gegoogelt, aber das irgendwie völlig übersehen.
Vielen Dank für die Hilfe, ging ja wieder mal zack zack. 🙂