Hallo,
wo muß ich bei Lodas die Arbeitszeiten erfassen (zB Di - Fr je 2 Std) damit der Antrag auf Entgeltfortzahlungserstattung richtig wird? In der "regelmäßigen Arbeitszeit" jedenfalls nicht. 😞 Wäre logisch, da ich da auch erfasse, wie die Erstattung ermittelt werden soll..... Aber was ist bei DATEV schon logisch....
Schöne Grüße
Sandra Me
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Sandra,
in der Regel reicht es aus die regelmäßige Arbeitszeit zu hinterlegen.
Wenn das nicht funktioniert dann kann das mehrere Ursachen haben.
Wie wird denn der Minijobber normalerweise abrechnet mit Lohn oder Gehalt?
Wann haben Sie die regelmäßige Arbeitszeit eingetragen?
Von wann bis wann läuft die Krankmeldung?
Gruß
Björn
Moin,
in der regelmäßigen Arbeitszeit muss je etwas stehen. Das lassen Sie dann auch. Wenn Sie für andere Auswertungen (Bescheinigung Nebeneinkommen oder hier den LFZ-Antrag) eine abweichende AZ eingeben müssen, machen Sie das in Arbeitszeiten > Soll-Arbeitszeit. Dort kann Wochenweise für jeden Tag einzeln die AZ erfasst werden.
Beachten Sie aber bitte, dass das "Ab"-Angaben sind. Sprich "ab" der gewählten KW gelten die AZ so. Wenn Sie die Verteilung wieder wie in der regelmäßigen AZ benötigen, muss dass "ab" der KW auch hier erfasst werden, ab der dies wieder gilt.
Hallo,
muss das nicht über den Kalender erfasst werden?
Gruß
C. Rohwäder
Der Mitarbeiter wird mit Festgehalt 350 Euro / Monat abgerechnet, in den Stammdaten hinterlegt. Die regelmäßige Arbeitszeit mit Verteilung der Wochenarbeitszeit ist ab Januar erfasst. Die Krankmeldung läuft zb vom 14.08. bis 17.08., also 4 Kranktage.
Die Arbeitszeit ändert sich doch aber nicht. Der Mitarbeiter ist nur krank. Das Problem ist, das ich bei Wöchentlicher Arbeitszeit eine Verteilung Di-Fr erfaßt habe und die Lohnfortzahlung von Mo-Fr berechnet wird. Ist doch nicht richtig. @Thomas Kahl
Stimmt. Aber bei einem Gehaltsempfänger wird immer Kalendertaganteilig gekürzt bzw. die Lfz berechnet. Das haben zB bei einem regulären Gehaltsempfänger auch, der über das WE krank ist.
Sie haben die Möglichkeit für den Arbeitnehmer die Berechnungsformel anzupassen. Hierfür gehen Sie beim Mitarbeiter auf Personaldaten -> Arbeitszeiten -> regelmäßige Arbeitszeit und legen bei "Angaben zu gespeicherten Festbezügen bei Teilmonaten" die Formel " Betrag x zu bezahlende Arbeitstage / monatliche Arbeitstage" an. Dann sollte die Berechnung stimmen.
@björn Genau das steht da drin. Trotzdem wird es nicht richtig berechnet.
Nochmal gecheckt, ich habe ab Januar folgende Daten drin:
Personalstammdaten
Arbeitszeit
Soll-Arbeitszeit: ab KW 1 Wochenarbeitszeit 8,75 Verteilung Mo 0 Di 2,25 Mi 2,25 Do 2,25 Fr 2,00
regelmäßige Arbeitszeit
allgemeine Angaben
wöchentliche Arbeitszeit analog zur Soll-Arbeitszeit
Angaben zu gespeicherten Festbezügen bei Teilmonaten: Betrag x zu bez Arbeitstage / mtl Arbeitstage
Haben Sie denn im gleichen Register auch die durchschnittlichen Arbeitstage im Monat entsprechend hinterlegt?
nein, das teste ich jetzt nochmal. Da habe ich noch NIE was angegeben.
Edit: Hm, man sollte sich auch die Rückseite des Antrages ansehen, ich hab immer nur auf die Arbeitszeit täglich vorne geguckt, da steht immer noch 2,19 Stunden. Aber die Berechnung auf der Rückseite passt. Danke.
Ich hab jetzt die Soll-Arbeitszeit nochmal rausgenommen. Und siehe da, die Eingabe der Soll-Arbeitszeit wie von Thomas Kahl vorgeschlagen, ist NICHT notwendig!!
Das wäre sie ja nur gewesen, wenn sie von der Regel abgewichen wäre. Das hatte ich dann falsch verstanden Anfangs.