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Minijob und Sachbezug

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letzte Antwort am 08.04.2025 09:06:42 von Vonne
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Vonne
Beginner
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Hallo liebe Community,

 

ein Mandant zahlt seinem AN, der als Minijobber, angestellt ist, den vollen Betrag von monatlich 556,00 €.

 

Kann der Minijobber noch zusätzlich einen Nettobezug (z.B. Fahrtkostenerstattung) erhalten? Damit würde er ja die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten.... oder ist das nicht der Fall?

 

Danke fürs Mitdenken.....

GLH
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 8
298 Mal angesehen

Hallo,

 

für öffentliche Verkehrsmittel ok, für PKW "nicht ohne Pauschalversteuerung möglich". 

 

Der Arbeitgeber könnte aber pauschal versteuern. Am besten das hier mal lesen:

 

https://www.minijob-zentrale.de/DE/meta/faq-bereich/lohn/22_kann_fahrtkostenzuschlag_gezahlt_werden/faq_22_kann_fahrtkostenzuschlag_gezahlt_werden.html

 

Ggf. ist ein 50 € Gutschein eine Option? 

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mhaas
Erfahrener
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Nachricht 3 von 8
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Sachbezug (z.B. Tankgutschein) bis 50 € würde auch noch gehen. Grundsätzlich kann der AG auch einem Minijobber alles das steuer- und sv-frei bezahlen, was bei "normalen" Angestellten auch geht. 

Lang may yer lum reek
Vonne
Beginner
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Nachricht 4 von 8
279 Mal angesehen

Auch wenn er damit die 556,00 € Grenze überschreitet? Also Nettobezug on Top....

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GLH
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 8
265 Mal angesehen

Ja das geht. Das gerne mal lesen, es gehen auch zu besonderen Anlässen zusätzlich 60 €:

 

https://www.datev.de/web/de/aktuelles/ratgeber/lohn-und-gehalt/steuerfreie-mitarbeiter-benefits/

 

Oder Erholungsbeihilfen. 

 

  • 156,00 EUR für den einzelnen Arbeitnehmer,

  • 104,00 EUR für dessen Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner und

  • 52,00 EUR für jedes Kind.

 

https://apps.datev.de/help-center/documents/5303248

 

 

 

 

rschoepe
Experte
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Nachricht 6 von 8
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@Vonne  schrieb:

Auch wenn er damit die 556,00 € Grenze überschreitet?


Die Grenze gilt nur für steuer- und beitragspflichtige Bezüge. Steuer-/SV-freie Zuschläge (SFN) sind erlaubt, genauso Sachbezug bis 50 Euro (z.B. Tankgutschein) oder auch ein Jobticket (Deutschlandticket).

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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 7 von 8
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Nur aufpassen mit den SFN-Zuschlägen - wenn diese regelmäßig gezahlt werden, sind sie bei Krankheit/Urlaub als Durchschnittsbetrag weiter zu gewähren. Da diese Durchschnitte dann aber nicht an tatsächliche Arbeitsstunden gebunden sind, sind sie nicht mehr st/sv-frei und erhöhen somit das SV-Brutto - wenn die 556 € bereits ausgeschöpft sind, wird der AN dadurch st/sv-pflichtig.

LG
VM
Vonne
Beginner
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Nachricht 8 von 8
146 Mal angesehen

Danke..... Ihr habt mir geholfen.....

 

LG Vonne

7
letzte Antwort am 08.04.2025 09:06:42 von Vonne
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