Hallo liebe Community,
ein Mandant zahlt seinem AN, der als Minijobber, angestellt ist, den vollen Betrag von monatlich 556,00 €.
Kann der Minijobber noch zusätzlich einen Nettobezug (z.B. Fahrtkostenerstattung) erhalten? Damit würde er ja die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten.... oder ist das nicht der Fall?
Danke fürs Mitdenken.....
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
für öffentliche Verkehrsmittel ok, für PKW "nicht ohne Pauschalversteuerung möglich".
Der Arbeitgeber könnte aber pauschal versteuern. Am besten das hier mal lesen:
Ggf. ist ein 50 € Gutschein eine Option?
Sachbezug (z.B. Tankgutschein) bis 50 € würde auch noch gehen. Grundsätzlich kann der AG auch einem Minijobber alles das steuer- und sv-frei bezahlen, was bei "normalen" Angestellten auch geht.
Auch wenn er damit die 556,00 € Grenze überschreitet? Also Nettobezug on Top....
Ja das geht. Das gerne mal lesen, es gehen auch zu besonderen Anlässen zusätzlich 60 €:
https://www.datev.de/web/de/aktuelles/ratgeber/lohn-und-gehalt/steuerfreie-mitarbeiter-benefits/
Oder Erholungsbeihilfen.
156,00 EUR für den einzelnen Arbeitnehmer,
104,00 EUR für dessen Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner und
52,00 EUR für jedes Kind.
https://apps.datev.de/help-center/documents/5303248
Nur aufpassen mit den SFN-Zuschlägen - wenn diese regelmäßig gezahlt werden, sind sie bei Krankheit/Urlaub als Durchschnittsbetrag weiter zu gewähren. Da diese Durchschnitte dann aber nicht an tatsächliche Arbeitsstunden gebunden sind, sind sie nicht mehr st/sv-frei und erhöhen somit das SV-Brutto - wenn die 556 € bereits ausgeschöpft sind, wird der AN dadurch st/sv-pflichtig.
Danke..... Ihr habt mir geholfen.....
LG Vonne