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Minijobber Krankengeld

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letzte Antwort am 17.04.2025 13:56:13 von Constanze_GM
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84_84
Beginner
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Hallo zusammen,

 

ich hätte eine Frage.

 

Eine Minijobberin wird nach Stundenlohn berechnet und hat am 01.02.2025 angefangen.

 

V. 21.02.-28.02. wurde Sie krank. Daher muss in den Fehlzeiten als Grund "Krank über 6 Wochen geringfügig..." übernommen werden.

 

Was passiert mit den Stunden während der o.g. Fehlzeiten? Werden die der Minijobberin trotzdem ganz normal ausgezahlt?

 

Vielen Dank.

 

LG

GLH
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 3
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Hallo,

 

neu eingestellte Arbeitnehmer haben in den ersten vier Wochen (28 Kalendertage) des Beschäftigungsverhältnisses keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

 

Sonst müsste man noch zwischen Lohnfortzahlung und Krankengeld unterscheiden.

 

Innerhalb des Monats Februar wäre es auch nicht K6 (KG wird eh nicht gezahlt), da wäre es unter normalen Umständen eine Lohnfortzahlung. 

 

 

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Constanze_GM
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 3
119 Mal angesehen

Hallo,

Ein Minijobber hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Krankengeld. In diesem Falle ist es aber so, dass er innerhalb der ersten 28 Kalendertage eines neuen Arbeitsverhältnisses erkrankte und der Arbeitgeber dadurch nicht verpflichtet ist, Lohnfortzahlung zu leisten. Würde er sie trotzdem gerne übernehmen, so hat er jedoch keinen Anspruch auf AAG-Ersrattungen. Vermutlich erhält der Minijobber also für diesen Zeitraum überhaupt keine Vergütung.

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letzte Antwort am 17.04.2025 13:56:13 von Constanze_GM
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