Liebe Community,
ich muss eine Mitarbeitern, die nun in den USA lebt und per mobiles Arbeiten, für uns in Deutschland arbeitet, abrechnen. Ich muss diese Mitarbeiterin in Lohn und Gehalt neu anlegen.
Was genau muss ich hier bei der Anlage beachten? Lohnsteuer- und SV-rechtlich ist sie der USA zugeordnet.
Welche Einstellungen muss ich hier im Programm vornehmen?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Christina
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Hallo,
das ist eine interessante Frage!
Kann DATEV überhaupt diese Kollegin abrechnen, wenn gar kein deutsches Recht anzuwenden ist, weil SV- und Steuerrecht der USA gelten?!
Ich hatte vor Jahren ebenfalls us-amerikanische Kollegen abzurechnen und habe das über das Programm paychex gemacht. Allerdings hat die steuer- und sv-rechtliche Würdigung und die entsprechende Stammdatenpflege ein Kollege vor Ort übernommen; ich selbst kenne mich "nur" im deutschen Recht aus.
Viel Erfolg und viele Grüße!
Moin,
wenn Sie für die Mitarbeiterin keinerlei Abgaben in Dtl. abführen müssen, dann würden wir das über ein Steuerbüro in den USA regeln und gar nicht über DATEV.
Wir hatten bisher nur entsendete MA, die wir sv-rechtlich über Dtl. abrechnen mussten und steuerrechtlich wurden die MA in den USA abgerechnet.
Viele Grüße
Simone
Hallo,
das sehe ich auch so wie die Vorschreiber. Über DATEV kann das hier nicht abgewickelt werden, da muss dort vor Ort jemand übernehmen.
Das geht ganz einfach nicht (und sollte man auch nicht tun), die DATEV-Lohn-Lösungen sind ausnahmslos auf deutsches Recht ausgelegt (DATEV-AT-Software mal ausgenommen).
Vielen Dank für eure ersten Rückmeldungen.
Dass das DATEV für die USA nicht abbilden kann, kann ich mir gut vorstellen. Da es ja nicht nur die USA gibt, sondern auch noch viele andere Länder.
Das unsere Mitarbeiterin in den USA Steuern abführen muss und sich auch dort selbst in der Sozialversicherung anmelden muss, war uns bewusst. Ich dachte jedoch, dass ich die Mitarbeiterin aber zumindest im Gehalt berücksichtigen kann und es Einstellungen gibt, sodass sie keine Lohnsteuer und Sozialversicherung abführen muss. Des Weiteren ist sie in einem Versorgungswerk, in das sie gerne weiter einzahlen möchte.
Kurz noch als Hintergrundinfo. Die Mitarbeiterin war bereits bis letzten Sommer bei uns ganz normal beschäftigt und ist dann in die USA ausgewandert und hat ihren Lebensmittelpunkt dahin verlagert.
Vielen lieben Dank euch.