Moin zusammen!
Wir haben ein Problem...
Bei einem Mandanten ist ein Mitarbeiter falsch abgerechnet worden. Der Mitarbeiter hat woanders eine
vers.pfl. Beschäftigung und noch einen Minijob.
Bei unserem Mandanten ist er als kurzfr. Beschäftigter abgerechnet worden.
Es gibt 2 Beschäftigungszeiträume. Ab 1.07.2023-30.06.2024.
Und ab 1.09.2024, Ende offen.
Er hatte dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt, daß er noch eine andere kurzfristige Beschäftigung hat.
Da die 70 Tage bzw. 3 Monate schon bei unserem Mandanten überschritten wurden, wollen
wir ihn nachträglich als 2.Minijob (Zusammenrechnung mit Hauptjob) abrechnen.
Jetzt habe ich gelesen, daß man zuerst den Beschäftigungszeitraum ab 1.09.2024 löschen müsste.
Dann käme man in das 1. Beschäftigungsverhältnis (ab 1.07.2023-06/2023)ran.
Ich wollte jetzt beide Zeiträume löschen, um es auf O zu bringen.
Dann unter neuer PN alles richtig abrechnen. Geht das?
Oder gibt es eine einfachere Möglichkeit?
Danke im voraus!
Micha
Hallo Micha,
es ist korrekt, dass der letzte Beschäftigungszeitraum gelöscht werden muss, damit man den früheren Zeitraum nachberechnen kann.
Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie immer nur das aktuelle und Vorjahr in LODAS nachberechnen können.
Eine Korrektur bzw. Stornierung des Zeitraums in 2023 kann nicht mehr erfolgen.
Vielen Dank für die Rückmeldung,
Wir haben den Monat 01/2025 noch nicht angestossen.
Könnten dann doch eigentlich auch dann 2023 noch korrigieren?
LG
Micha
Hallo Micha,
mit einer Wiederabrechnung 12/24 kann auf das Jahr 2023 noch nachberechnet werden.
Informationen und Beispiele finden Sie auch in unserem Dokument: Nachberechnung Vorjahre – Grundlagen Punkt 2.2.