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Nachberechnung Lohnsteuer wegen Änderung des Kinderfreibetrages

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letzte Antwort am 14.04.2025 14:33:39 von hexhex
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Annalina
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Hallo zusammen,

 

nun bitte ich Euch um die Unterstützung.

 

Bei einem Mitarbeiter hat sich die Anzahl der Kinderfreibeträge im März rückwirkend ab dem Januar geändert und vom ELStaM ins System rückwirkend ab dem Januar 2025 zurückgemeldet. 

In der Lohnabrechnung im März wurde die Änderung für den Monat März berücksichtigt: die Lohnsteuer und Soli sind im Monat März bei diesem Mitarbeiter niedriger ausgefallen. Das ist laut der Lohnsteuertabelle richtig so.  Eine Nachberechnung der Lohnsteuer ab dem Monat Januar wurde jedoch vom System nicht automatisch durchgeführt. Lediglich Soli wurden im März rückwirkend ab dem Januar nachberechnet. 

Meine Frage ist, warum wurde die Lohnsteuer für die Vormonate nicht automatisch nachberechnet? Ist es richtig oder sollten die weiteren Schritte vorgenommen werden? 

vielen lieben Dank für Eure freundliche Unterstützung im Voraus! 

VG

 

hexhex
Beginner
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Nachricht 2 von 5
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Kinderfreibeträge wirken sich nicht auf die Höhe der Lohnsteuer aus, sondern nur auf Soli und Kirchensteuer. Das ist schon richtig so.

Annalina
Beginner
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Nachricht 3 von 5
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Danke für Ihre Antwort. 

Die Lohnsteuer wurde im März jedoch wesentlich niedriger abgerechnet als im Februar, das monatliche Entgelt des Mitarbeiters hat sich seit dem Januar nicht geändert. Der Mitarbeiter ist ein Gutverdiener. Die Änderung der Anzahl der Kinderfreibeträge wurde von 0 auf 1 von ELStAM rückwirkend ab dem Januar zurückgemeldet. Die Lohnsteuer aus den Vormonaten (also ab dem Januar) wurde jedoch nicht nachberechnet, sondern lediglich im Monat März berücksichtigt. 

Ich weiß nicht ob es an der Voreinstellung unseres Abrechnungssystem (DATEV LUG) liegt oder es ist mein Fehldenken und der Kinderfreibetrag sollte ausschließlich über die Steuererklärung abgewickelt werden sein? 

 

 

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Wuppergirl
Aufsteiger
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Mit der Lohnabrechnung März 2025 wurde die Änderung des Grundfreibetrages zum 01.01.2025 bei allen Arbeitnehmern berücksichtigt, darum die Differenz der Lohnsteuer. Die Berechnung ist somit richtig. 

hexhex
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Nachricht 5 von 5
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@Wuppergirl  schrieb:

Mit der Lohnabrechnung März 2025 wurde die Änderung des Grundfreibetrages zum 01.01.2025 bei allen Arbeitnehmern berücksichtigt, darum die Differenz der Lohnsteuer. Die Berechnung ist somit richtig. 


 

Aber dabei wurden doch auch für die alten Monate Nachberechnungen gemacht, oder lief das bei Lohn und Gehalt anders?

 

Also ich bin dann raus beim spekulieren. Dazu müsste man jetzt die Abrechnungen und Daten sehen.

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letzte Antwort am 14.04.2025 14:33:39 von hexhex
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