Wir hatten eine größere LSt-BP für die Jahre 2018-2021 in der auch Feststellungen getroffen worden sind.
Der Arbeitgeber hat die daraus entstandenen Steuerbeiträge (im August für den Arbeitnehmer übernommen.
Jetzt ist der Prüfbericht an die DRV weitergeleitet worden. Die Nachversteuerung der Beiträge für die Jahre 2019 bis 2021 übernimmt die DRV.
Aber die Übernahme der Steuerbeträge stellt einen Geldwerten Vorteil im Kalendermonat August 2023 dar. Dieser
Betrag muss ebenfalls voll der Sozialversicherung unterworfen werden.
Wie kann ich den Betrag in LuG erfassen, so das er nicht der Lohnsteuer unterliegt, aber die Sozialabgaben nur auf Kosten des Arbeitgebers gerechnet werden? Denn auch hier übernimmt der AG alle daraus entstanden Kosten.
Hallo,
gerne unterstützen wir Sie bei diesem Sachverhalt individuell.
Bitte wenden Sie sich dazu über einen der anderen Servicekanäle an uns.