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Negativbetrag

6
letzte Antwort am 24.05.2022 09:08:37 von linde
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linde
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 7
440 Mal angesehen

Hallo, ich stehe auf dem Schlauch 🤔

ich habe in der Lohnabrechnung einen Negativbetrag (Beitragsüberzahlung an die KK). Diesen fordere ich jetzt von der KK zurück. Demzufolge muss er im Folgemonat nicht mehr verrechnet werden. Was ist meinerseits zu tun damit es nicht zur Verrechnung in LuG kommt?

Vielen Dank schon mal vorab 🤗

Payroll
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 7
391 Mal angesehen

Hallo,

 

wir haben hierzu folgende Einstellung vorgenommen:

 

Payroll_0-1653306697935.png

 

Beste Grüße!

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linde
Beginner
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Nachricht 3 von 7
364 Mal angesehen

Vielen Dank.

Diese Einstellung ist hinterlegt.

Im Verarbeitungsprotokoll heißt es :...den Negativbetrag zurückfordern oder in den Folgemonaten verrechnen.

Da ich den Negativbetrag von der KK zurückgefordert habe muss der Negativbetrag in den Folgemonaten nicht mehr berechnet werden. Welche Einstellung muss ich vornehmen?

Vielleicht habe ich mich etwas unglücklich ausgedrückt.

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TN
Fachmann
Offline Online
Nachricht 4 von 7
330 Mal angesehen

"oder in den Folgemonaten..."

 

Sie hatten sich doch bereits für die Rückforderung entschieden!

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linde
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 7
287 Mal angesehen

Guten Morgen TN,

wo gebe ich in LuG ein das ich mich für die Rückforderung entschieden habe? Ansonsten wird der Betrag doch in der nächsten Lohnabrechnung verrechnet...oder nicht?

Schönen Tag.

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cro
Experte
Offline Online
Nachricht 6 von 7
256 Mal angesehen

@linde  schrieb:

Vielen Dank.

Diese Einstellung ist hinterlegt.

Im Verarbeitungsprotokoll heißt es :...den Negativbetrag zurückfordern oder in den Folgemonaten verrechnen.

Da ich den Negativbetrag von der KK zurückgefordert habe muss der Negativbetrag in den Folgemonaten nicht mehr berechnet werden. Welche Einstellung muss ich vornehmen?

Vielleicht habe ich mich etwas unglücklich ausgedrückt.


DATEV weist lediglich in dem Hinweis darauf hin, dass Sie etwas tun müssen. Wenn Sie die Erstattung erfolgreich beantragt haben, müssen Sie in den Folgemonaten keine Verrechnung mehr veranlassen/durchführen.

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linde
Beginner
Offline Online
Nachricht 7 von 7
240 Mal angesehen

Vielen Dank. Das wollte ich wissen. Also brauche ich nichts veranlassen.

Schönen Tag.

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6
letzte Antwort am 24.05.2022 09:08:37 von linde
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