abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Nettoabzug bei der bAV Lohnart 9820

4
letzte Antwort am 23.01.2022 14:17:38 von AK48599
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Vassen
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 5
2764 Mal angesehen

Hallo Zusammen,

 

ich habe bei den Mitarbeitern, die eine eine alte Direktversicherung haben, den AG Pflichtzuschuss eingeben. Bei der Probeabrechnung ist mir aufgefallen, das im Nettoabzug nur der verminderte Betrag ausgewiesen ist. Was ist mit dem AG Pflichtanteil, denn der Betrag an die Versicherung muss ja gleich bleiben oder gibt es eine separate Überweisung AG an Versicherung?

 

Beispiel: Lohnart 3040 194,77-

              Lohnart 4720 194,77

              Lohnart 5200  29,22

Nettoabzug Lohnart 9820 194,77-

 

Ist das richtig so oder was habe ich falsch gemacht?

Payroll
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 5
2730 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

nach meinem Verständnis ist es korrekt, dass nur der verminderte Betrag (netto) in Abzug gebracht wird.

 

Beste Grüße!

0 Kudos
Bastian_F
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 5
2718 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

sehe ich auch so, dem AN wird ja nur der verminderte Betrag netto abgezogen und nicht auch noch der Zuschuss vom AG. Überwiesen/Eingezogen wird dennoch der Gesamtbetrag, der unter bAV aufgeführt ist.

 

VG

Bastian

0 Kudos
_JuliaBorowski_
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 5
2701 Mal angesehen

Nur der verminderte Betrag unterliegt der Gehaltsumwandlung des Arbeitnehmers. Der Zuschuss des Arbeitgebers wird dem Arbeitnehmer nicht vom Lohn abgezogen.

 

Der Arbeitgeber führt beide Anteile an die Versicherung ab.

 

Wenn Sie auf die Übersicht der Lohnunterlagen nach dem Monatgsabschluss sehen, steht die Gesamtsumme, die an die Versicherung überwiesen werden muss.

0 Kudos
AK48599
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 5
2694 Mal angesehen

Hallo Vassen,

 

da seit Juni 2013 der Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung nicht mehr in das Gesamtbrutto einfließen darf , wird dementsprechend nur die  Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers im unteren Teil abgezogen.  Auf dem Überweisungsprotokoll steht der Gesamtbetrag.

Gruß
AK

4
letzte Antwort am 23.01.2022 14:17:38 von AK48599
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage