Hallo Zusammen,
ich habe bei den Mitarbeitern, die eine eine alte Direktversicherung haben, den AG Pflichtzuschuss eingeben. Bei der Probeabrechnung ist mir aufgefallen, das im Nettoabzug nur der verminderte Betrag ausgewiesen ist. Was ist mit dem AG Pflichtanteil, denn der Betrag an die Versicherung muss ja gleich bleiben oder gibt es eine separate Überweisung AG an Versicherung?
Beispiel: Lohnart 3040 194,77-
Lohnart 4720 194,77
Lohnart 5200 29,22
Nettoabzug Lohnart 9820 194,77-
Ist das richtig so oder was habe ich falsch gemacht?
Guten Morgen,
nach meinem Verständnis ist es korrekt, dass nur der verminderte Betrag (netto) in Abzug gebracht wird.
Beste Grüße!
Hallo zusammen,
sehe ich auch so, dem AN wird ja nur der verminderte Betrag netto abgezogen und nicht auch noch der Zuschuss vom AG. Überwiesen/Eingezogen wird dennoch der Gesamtbetrag, der unter bAV aufgeführt ist.
VG
Bastian
Nur der verminderte Betrag unterliegt der Gehaltsumwandlung des Arbeitnehmers. Der Zuschuss des Arbeitgebers wird dem Arbeitnehmer nicht vom Lohn abgezogen.
Der Arbeitgeber führt beide Anteile an die Versicherung ab.
Wenn Sie auf die Übersicht der Lohnunterlagen nach dem Monatgsabschluss sehen, steht die Gesamtsumme, die an die Versicherung überwiesen werden muss.
Hallo Vassen,
da seit Juni 2013 der Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung nicht mehr in das Gesamtbrutto einfließen darf , wird dementsprechend nur die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers im unteren Teil abgezogen. Auf dem Überweisungsprotokoll steht der Gesamtbetrag.
Gruß
AK