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Neu: Lodas Sepa-Lastschriftmandat online erteilen

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letzte Antwort am 20.03.2025 10:52:16 von rschoepe
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Private09
Aufsteiger
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Nachricht 61 von 70
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Ist es dann so, dass die Zahlung ggf. zu spät wäre oder fehlen würde?

 

ich kann es nicht ohne die KK- Anforderung absetzen - muss aber pünktlich zahlen...oder wie schnell kommt die KK-Anforderung

i.d.R. mache ich den Lohn nicht über mehrere Tage, auch bei Fällen mit über 100AN. das würde ja doch sehr hemmen...bis man soweit ist oder man müsste dem Mdt. "impfen", dass man bei neuen KK vorab Daten erhält, was bei Vorerfassung dann wieder umständlich wäre... ole...

 

Hat irgendjmd. ne praktische Lösung für mich? oder dulden die KK die mögliche Verzögerung ohne viel schnick-schnack drum herum, sonst bleibt es beim alten Verfahren, wenn wir im StB mehr Zeit aufwenden, nur damit der Mdt. eine Unterschrift weniger machen muss...

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rschoepe
Experte
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Nachricht 62 von 70
740 Mal angesehen

@Private09  schrieb:

ich kann es nicht ohne die KK- Anforderung absetzen


Jain. Mittlerweile ist es so, dass du das Sepa-Mandat bei Anlage der Krankenkasse erteilen kannst - dann geht es erstmal ins Rechenzentrum und wird dort geparkt, bis die Krankenkasse die Daten anfordert. Habe ich letztens erst mit einer Kollegin bei zwei Mandanten gemacht, da kommt auch ein entsprechender Hinweis. Wie schnell das dann bei der Krankenkasse landet, muss ich mal schauen, es geht gerade erst los mit den November-Abrechnungen.

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Katja13
Beginner
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Nachricht 63 von 70
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Hallo Zusammen,

 

das nützt leider alles gar nichts, da die Krankenkassen machen was sie wollen. Ich habe vor 14 Tagen mit einer telefoniert (DAK oder ähnlich). Der Sachbearbeiterin war völlig unbekannt, dass die Daten für das Arbeitgeberkonto digital angefordert und übermittelt werden (müssen).

 

Lt. Aussage der Mitarbeiterin wurde das Arbeitgeberkonto mit den Daten gefüttert, die mit der Anmeldung des Arbeitnehmers übermittelt wurden und das wars. 

 

Sowohl die Krankenkassen als auch die DRV machen i.S. elektronische Anforderung von Daten was sie wollen.

Aber wenn wir etwas nicht elektronisch übermitteln können, dann ist das ein Weltuntergang aller gleichen und uns wird mit "Haft und Hölle" gedroht.

Es ist enttäuschend, dass die Großen, wie immer nicht bestraft werden, egal ob es gesetzlich verpflichtend ist oder nicht.

 

Grundsätzlich funktioniert, das Verfahren mit der Abfrage des Arbeitgeberkontos und der Bereitstellung Daten bis hin zum SEPA-Mandat, auch die Bereitstellung im Rechenzentrum funktioniert. Allerdings ist es auch schon vorgekommen, dass die KK die Daten des SEPA-Mandats nicht lesen konnte. - Zufriedenstellend ist etwas anderes.

 

Wir geben auch für den ersten Monat Überweisungen für die neuen Krankenkassen raus, sodass die fristgerechte Zahlung sichergestellt ist. 

 

Viele Grüße

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MartinSeemann
Aufsteiger
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Hallo Katja, hallo Kollegen,

es ist ein Trauerspiel, wieviel Zeit und Energie jetzt nun schon auf dieses Thema verwendet worden ist.

 

Daher noch einmal meine Empfehlung an alle: lasst die Finger von diesem ganzen Murks. Sofern der Mandant einverstanden ist, gebe ich den Krankenkassen auf deren Vordruck das SEPA-Mandat und es läuft. Und juristische Spitzfindigkeiten dazu, wer das darf oder nicht darf, gibt es schon genug in unserem Arbeitsalltag. Da müssen wir es uns nicht unnötig schwer machen. Macht Euch mal frei davon und geht die Sache pragmatisch an.

 

Wie Sie schon richtig geschrieben haben, macht hier jeder, was er will und kann (oder nicht kann!). Selbst wenn die DATEV hier weiter Zeit und (unser) Geld in diesen Komplex investiert, werden wir in der Kanzlei als Verantwortliche für unsere Mandanten das Risiko tragen, dass das SEPA-Mandant nicht läuft und unser Mandant Säumniszuschläge zahlen und wir den Ärger kassieren müssen. 

rschoepe
Experte
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Nachricht 65 von 70
639 Mal angesehen

@MartinSeemann  schrieb:

Daher noch einmal meine Empfehlung an alle: lasst die Finger von diesem ganzen Murks. Sofern der Mandant einverstanden ist, gebe ich den Krankenkassen auf deren Vordruck das SEPA-Mandat und es läuft.


Bei den zwei erwähnten Krankenkassen ist eine, die gar keinen Vordruck für das Lastschriftmandat mehr hat, sondern explizit auf den elektronischen Weg verweist. Und bevor ich mir da irgendwo noch eine alte Fassung des Formulars suche, drücke ich einfach aufs Knöpfchen.

rschoepe
Experte
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@Christopher_Fürther, könnte die Gültigkeit des SEPA-Mandats wohl mit dem nächsten Tag vorbelegt werden? Dann sollte zumindest diese Fehlermeldung hinfällig werden:

rschoepe_0-1742284923611.png

 

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


eine Vorbelegung des Feldes ist nicht möglich.

 

Der Zeitraum für das SEPA-Lastschriftmandat ist frei wählbar und wird von uns nicht vorgegeben.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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cwes
Meister
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@Jacqueline_Schön Wovor macht die Datev sich denn da ins Hemdchen? Oder einfach kein Bock, eine sinnvolle Vorbelegung zu programmieren?

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m_brunzendorf
Meister
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"nicht möglich" = "wollen wir nicht"

 

Wie geht der schöne Witz: "Alle sagten das geht nicht. Bis einer kommt, der nicht wusste, dass es nicht geht, und hat es einfach gemacht...."

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
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rschoepe
Experte
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302 Mal angesehen

@Jacqueline_Schön, mir geht es nur darum, dass der nächste Tag im Feld vorgeschlagen wird. Wenn ich die Krankenkasse früher anlege und den nächsten 1. als Beginn der Gültigkeit haben möchte, kann ich das ja noch ändern. Aber auf dem Papierformular war es wumpe, ob ich heute, morgen, den nächsten oder sogar den letzten 1. (als Beschäftigungsbeginn des betreffenden Mitarbeiters) angegeben habe. Wenn bei der elektronischen Meldung der frühestmögliche Termin heute+x ist, stelle ich die (wie ich finde berechtigte) Erwartung an das Programm, dass der vorbelegt ist.

Wenn ich bspw. bei ANO einen Mitarbeiter deaktiviere, ist dort ja auch heute + 3 Monate vorbelegt, ich kann das Datum aber noch frei ändern.

 

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letzte Antwort am 20.03.2025 10:52:16 von rschoepe
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