Hallo Community,
seit dem 13.06.2024 steht das neue Service-Release 13.12 von Lohn und Gehalt zur Installation per DFÜ bereit.
Alle Informationen rund um die Software-Bereitstellung findet Ihr hier.
Mit der neuen Version werden gesetzliche Änderungen umgesetzt.
Gesetzliche Änderungen:
Neue Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2024
Mit der neuen Version werden die neuen Pfändungsfreigrenzen für Abrechnungen ab Juli 2024 automatisch berücksichtigt.
Höhere Grenze für Geschenke an Dritte
Durch das Wachstumschancengesetz wurde die Grenze für die Abzugsfähigkeit von Geschenken an Dritte als Betriebsausgabe erhöht. Pro Person und Wirtschaftsjahr gelten für pauschal versteuerte Sachzuwendungen nach §37b EStG rückwirkend ab dem 01.01.2024 50 € (bis 31.12.2023: 35 €).
Pauschal versteuerte Sachzuwendungen (§ 37b EStG) abrechnen in Lohn und Gehalt
Steuerbeträge aus Nebenbuchführungen
Wachstumschancengesetz - Auswirkungen im Bereich Personalwirtschaft
Gruppenunfallversicherung - Grenzwert für Pauschalbesteuerung aufgehoben
Durch das Wachstumschancengesetz wurde der bisher gültige Grenzwert für die Pauschalversteuerung einer Gruppenunfallversicherung in Höhe von 100 € aufgehoben. Beiträge für die Gruppenunfallversicherung können jetzt, unabhängig von der tatsächlichen Beitragshöhe, rückwirkend ab dem 01.01.2024 mit 20 Prozent pauschal versteuert werden.
Gruppenunfallversicherung - Beispiele für Lohn und Gehalt
Wachstumschancengesetz - Auswirkungen im Bereich Personalwirtschaft
Ausblick: Neue Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) – Ausweis pauschal besteuerter Bezüge
In der EBV gibt es seit 2024 eine Änderung bezüglich pauschal besteuerter Bezüge. Pauschalversteuerte Bezüge und deren Rechtsgrundlage müssen separat auf der Brutto/Netto-Abrechnung ausgewiesen werden.
Pauschalversteuerte Bezüge werden auch bei Nachberechnungen im Bereich Hinweise zur Abrechnung im jeweiligen Abrechnungsmonat ab Juli 2024 mitberücksichtigt.
Voraussichtlich mit Lohn und Gehalt 14.1 (Vollversion, voraussichtliche Bereitstellung: 08.08.2024) wird diese Änderung bei betroffenen Mitarbeitern berücksichtigt.
Entgeltbescheinigungsverordnung - Ausweis pauschal besteuerter Bezüge
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Viele Grüße
Euer Community-Team PWS
Hallo!
Nach Installation von Lohn und Gehalt V 13.12 und Abrechnung eines Mandanten mit Gruppenunfallversicherung hatte ich Nachberechnungen bis Januar 2024 erwartet. Stattdessen greift das Programm bis Januar 2023 zurück und setzt die Gruppenunfallversicherung auch in 2023 auf pauschale Versteuerung (selbst wenn ich den Vertrag zum12/2023 enden lasse und ab 01/2024 einen neuen Vertrag anlege). Programmfehler oder Denkfehler meinerseits?
Guten Tag,
bei mir hat es keine Rückrechnungen ausgelöst! Kann es sein, da ich die GUV in den Bewegungsdaten mit der LA 3180 der einzelnen MA abgerechnet habe? Ist der AG verpflichtet, dies nochmal zurück zurechnen? Ich würde zukünftig die GUV gerne zum Januar des Folgejahres nach Eingang der Rechnung vom Versicherer mit Nebenbuchführung abrechnen, da kann ich auch alle Ein- und Austritte des abgelaufenen Jahres gleich berücksichtigen, denn dadurch ändern sich ja auch nochmal die Beiträge. Da spricht doch nichts dagegen, oder?
Wäre prima, wenn wir hierzu noch Antworten bekämen....
Vielen Dank vorab.
MfG
I. Haag
Hallo Community,
wir analysieren den Sachverhalt aktuell mit hoher Priorität. Ich melde mich wieder, sobald ich neue Informationen habe.
@haag: Wenn die Lohnart 3180 "Gruppenunfallversich.,st-jhrl" in den Bewegungsdaten | Monatserfassung gebucht wird, erfolgt keine automatische Nachberechnung/Rückrechnung.
Grundsätzlich empfehlen wir die Abrechnung wie im Dokument Gruppenunfallversicherung - Beispiele für Lohn und Gehalt beschrieben über Stammdaten | Entlohnung | Gruppenunfallversicherung.
Hallo Community,
ich habe neue Informationen.
Durch eine automatische Nachberechnung wird für 2023 rückwirkend der nicht pauschalierungsfähige Beitrag für eine Gruppenunfallversicherung pauschal versteuert? Dann seid Ihr von einem Fehler in der Version 13.12 betroffen.
Update 13.08.2024:
❗Der Fehler konnte mit den Versionen 13.14 und 14.1 nicht behoben werden. Die Fehlerbereinigung ist zum nächsten Service-Release (voraussichtliche Bereitstellung Anfang Oktober) geplant.
Der Fehler wird mit der Version 13.14 (Service-Release, DATEV-Programme 17.0) und 14.1 (Haupt-Release, DATEV-Programme 18.0) behoben. Die Auslieferung erfolgt voraussichtlich am 08.08.2024.
Folgende Umgehungslösung gibt es:
- Unter Stammdaten | Entlohnung | Gruppenunfallversicherung die Lohnart 3180 (Gruppenunfallversich.,st-jhrl) gültig ab 01/2023 erfassen.
- Anschließend die Lohnart 3080 (Gruppenunfallversich.p.St.,jhl) bei jährlicher Abrechnung oder die Lohnart 3070 (Gruppenunfallversich.p.St.,lfd) bei monatlicher Abrechnung gültig ab 01/2024 erfassen.
Wird die Lohnabrechnung erneut erstellt, werden die Werte nicht mehr rückwirkend für 2023 pauschalversteuert nachberechnet. Werden die Eingaben zur Folgeabrechnung erfasst, werden die bisherigen Nachberechnungen wieder gegengerechnet.
Kann Euer Sachverhalt durch die genannte Umgehungslösung nicht behoben werden? Bitte meldet Euch bei uns, damit wir dies gemeinsam prüfen können.
Vielen Dank