Guten Tag,
ich habe einen Inhaberwechsel im Unternehmen: Einzelunternehmer verkauft sein Unternehmen an eine GmbH. Die übernimmt alle Mitarbeiter und führt die Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge aus den Jahren 2016 und früher, nach Umschreibung, fort.
Meiner Meinung nach sind das keine neuen Verträge betreffs des Pflichtzuschusses des AG (§ 1a Abs. 1a und § 23 Abs. 2 BetrAVG) . Oder gibt es hier anderweitige Informationen, die ich bisher nicht entdeckt habe?
Vorab schon einmal vielen Dank für eure Antworten.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Man findet beide Aussagen:
1) Unterscheidung nach Art der Übernahme/Übertragung:
Kein Pflichtzuschuss
unter 4.
2) Relevanter Zeitpunkt ist die neue Entgeltumwandlungsvereinbarung bzw. die neue Versorgungszusage
NWB QAAAE-52794
summa summarum
Stellt sich die Frage:
Welches Schweinderl hätten's denn gern?
Vielen Dank. Aus irgendeinem Grund hatte ich gehofft, dass es eine einfache Antwort geben würde.
Da aber die erste Quelle (IWW) auch meine Meinung stützt, nehme ich einfach die.
@loewner schrieb:Vielen Dank. Aus irgendeinem Grund hatte ich gehofft, dass es eine einfache Antwort geben würde.
Da aber die erste Quelle (IWW) auch meine Meinung stützt, nehme ich einfach die.
Wenn das wiederum so einfach wäre...
Es handelt sich um eine arbeitsrechtliche Fragestellung. Daher den Mandanten entscheiden lassen.