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Neuvertrag in der bAV bei Inhaberwechsel?

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letzte Antwort am 02.03.2021 13:39:48 von tobias_maass
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loewner
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Guten Tag,

 

ich habe einen Inhaberwechsel im Unternehmen: Einzelunternehmer verkauft sein Unternehmen an eine GmbH. Die übernimmt alle Mitarbeiter und führt die Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge aus den Jahren 2016 und früher, nach Umschreibung, fort.

 

Meiner Meinung nach sind das keine neuen Verträge betreffs des Pflichtzuschusses des AG (§ 1a Abs. 1a und § 23 Abs. 2 BetrAVG) . Oder gibt es hier anderweitige Informationen, die ich bisher nicht entdeckt habe? 

 

Vorab schon einmal vielen Dank für eure Antworten.

tobias_maass
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loewner
Einsteiger
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Vielen Dank. Aus irgendeinem Grund hatte ich gehofft, dass es eine einfache Antwort geben würde.

 

Da aber die erste Quelle (IWW) auch meine Meinung stützt, nehme ich einfach die.

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tobias_maass
Fortgeschrittener
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@loewner  schrieb:

Vielen Dank. Aus irgendeinem Grund hatte ich gehofft, dass es eine einfache Antwort geben würde.

 

Da aber die erste Quelle (IWW) auch meine Meinung stützt, nehme ich einfach die.


Wenn das wiederum so einfach wäre...

Es handelt sich um eine arbeitsrechtliche Fragestellung. Daher den Mandanten entscheiden lassen.

 

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letzte Antwort am 02.03.2021 13:39:48 von tobias_maass
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