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PKV Basis-Krankenversicherungsschutz

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letzte Antwort am 09.04.2020 16:48:27 von Selina_Heubeck
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MO
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Hallo zusammen,

 

bei uns kommt gerade die Diskussion auf, was in dem Feld zum Basisversicherungsschutz einzutragen. Die Beträge nach §10 EStG ist klar, aber in- oder exklusive der Beträge zur Pflegeversicherung?

 

Leider lässt sich dazu bei DATEV nichts finden, selbst wenn man mit dem "?" auf das Feld geht kommt ein Hinweis, aus dem man dies nicht direkt rauslesen kann.

 

Wie handhabt ihr dies und woher habt ihr die Info?

 

Vielen Dank für eure Hilfe.

DATEV-Mitarbeiter
Lara_Hien
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 


meinen Sie die Angabe in den Mitarbeiterstammdaten unter Sozialversicherung | Private Versicherung in dem Feld "Monatlicher Beitragsanteil für den Basis-Krankenversicherungsschutz"? 


Dort tragen Sie den Beitragsanteil für den Basis-Krankenversicherungsschutz (= Basistarif) als Monatsbetrag für die private Krankenversicherung ein. Erfassen Sie hier nur den Wert, den der Arbeitnehmer durch eine Bescheinigung der Krankenversicherung nach der Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung nachgewiesen hat. 


Der Arbeitgeber kann den Wert sonst nicht kennen. Der Wert entspricht in der Regel nicht dem Gesamtbeitrag zur privaten Krankenversicherung. Hier wird kein Betrag für die Pflegeversicherung erfasst.
Legt der Mitarbeiter keine entsprechende Bescheinigung vor, so lassen Sie dieses Feld leer. Die Vorlage der Bescheinigung durch den Arbeitnehmer ist freiwillig.


Zur weiteren Klärung können Sie sich mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzen. 


Viele Grüße


Lara Hien 
Personalwirtschaft 
DATEV eG 

MO
Beginner
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Hallo und vielen Dank für die Rückmeldung.

 

Die Aussage "Hier wird kein Betrag für die Pflegeversicherung erfasst." war jene, die ich wissen wollte.

 

LG

kristinreineke
Beginner
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Hallo,

 

ich würde mich gerne hier kurz einklinken, da meine Frage zu diesem Thema gehört.

 

Wir arbeiten mit Lohn und Gehalt und mir ist aufgefallen dass trotz der Eingabe eines Betrages zur Basis-Krankenversicherung (Bescheinigung liegt vor) nur die Mindes-Vorsorgepauschale in Höhe von 158,33 € im Monat abgerechnet wird.

 

Wie kann dies sein? 

 

Dem Mitarbeiter geht doch so monatlich sehr viel Geld verloren.

 

Freundliche Grüße

Kristin Reineke

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DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Kristin Reineke, 


der Beitragsanteil für den Basis-Krankenversicherungsschutz wird im Rahmen der Vorsorgepauschale bei der Steuerberechnung berücksichtigt und wirkt sich steuermindernd aus. Wird kein Beitragsanteil für den Basis-Krankenversicherungsschutz erfasst, so wird in jedem Fall bei der Berechnung der Lohnsteuer für die Kranken- und Pflegeversicherung eine Mindestvorsorgepauschale als Jahresbetrag berücksichtigt


Die mitgeteilten Beträge sind nur dann maßgebend, wenn sie höher sind als die Mindestvorsorgepauschale. Die Vorlage einer Bescheinigung macht also nur dann Sinn, wenn die bescheinigten Beiträge höher sind als die Mindestvorsorgepauschale. Der Beitragsanteil für den Basis-Krankenversicherungsschutz wirkt sich daher nur aus, wenn die Mindestvorsorgepauschale überschritten wird. 


Weitere Informationen finden Sie im Dokument 5208008 unter Punkt 7. 


Viele Grüße


Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
kristinreineke
Beginner
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Hallo Selina Heubeck,

 

vielen Dank für die schnelle Antwort.

 

Der Sachverhalt ist mir schon klar.

 

Aber die Beträge die ich dort erfasst habe sind höher als die Mindestvorsorgepauschale. Die liegen z.B. um die 300,00 € monatlich. Und trotzdem wird laut Lohnkonto dieser Betrag bei der Lohnsteuer nicht berücksichtigt, sondern nur die Mindestvorsorgepauschale, die man ja sowieso bekommt auch wenn man keine Eintragung vorgenommen hat und keine Bescheinigung vorliegt.

 

Das ist meine Frage. Das Programm berücksichtigt die eingegebenen Beträge einfach nicht. Es ist mir aber unerklärlich warum diese Beträge nicht berücksichtigt werden.

 

Freundlichen Gruß

Kristin Reineke

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DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Kristin Reineke, 


in diesem Fall müssen wir den Sachverhalt individuell prüfen, da ich Ihnen anhand der Angaben keine konkrete Lösung nennen kann.


Bitte wenden Sie sich über die üblichen Servicekanäle an uns.


Beste Grüße

 

Selina Heubeck

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 09.04.2020 16:48:27 von Selina_Heubeck
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