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Pauschalsteuer Direktversicherung

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letzte Antwort am 10.11.2021 22:51:35 von Rossi
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192_168_15
Beginner
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Wie kann ich rückwirkend für das Jahr 2019 die Pauschalsteuer für eine Direktversicherung in LODAS abrechnen?

DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 6
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Hallo,


aktivieren Sie dazu im Vertrag das Kontrollkästchen "Vertrag soll nach § 40b EStG pauschalversteuert werden (nur Pensionskasse und Direktversicherung)", wenn die Beiträge nach § 40b a.F. EStG pauschalversteuert werden sollen. Voraussetzung für die Pauschalversteuerung ist, dass unter Personaldaten | Entlohnung | Betriebliche Altersvorsorge | Übergreifende Daten das Kontrollkästchen "Mind. eine Beitragsleistung wurde vor 2018 nach § 40b a.F. EStG pauschalversteuert" aktiviert ist.


Die Beiträge für das Jahr 2019 werden nicht automatisch korrigiert. Erfassen Sie im aktuellen Bearbeitungsmonat zusätzlich unter Bewegungsdaten | Erfassungstabellen, Register Nachberechnung Standard die manuelle Nachberechnung mit Wert 1 und BS 96.

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
Rossi
Beginner
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Nachricht 3 von 6
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Hallo Frau Heinlein,

 

haben Sie auch eine Lösung für Lohn und Gehalt?

Bei der Nachberechnung ab 03/2020 ist die Grenze der Pauschalversteuerung nicht in 2020 und 2021 geteilt, sodass der Versicherungsbeitrag voll verteuert und verbeitragt wird, obwohl die Grenze von 1752,00 nicht erreicht wird, wenn die Beiträge getrennt werden.

 

Vielen Dank

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TN
Fachmann
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Nachricht 4 von 6
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Wenn ich mich recht erinnere, hatte die AOK im Expertenforum vor einiger Zeit geschrieben, dass das für nachträgliche NBen ins Vorjahr nicht anwendbar ist. Leider kann ich mich an die Begründung nicht erinnern, möglicherweise hängt das mit der SVEV zusammen - sprich, dass P-Steuer Vergütungsbestandteile nach Ausstellen der LSt-Bescheinigung sv-pflichtig werden. Ich grübele....

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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 


bei Änderungen in das Vorjahr beachten Sie bitte Folgendes in Lohn und Gehalt:


Nachberechnungen in das Vorjahr werden grundsätzlich mit Zuflussprinzip durchgeführt. Dadurch werden die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge in der Grenzprüfung des aktuellen Jahrs berücksichtigt. Dies kann dazu führen, dass die bAV-Grenzprüfung im aktuellen Jahr früher überschritten werden.


Eine Nachberechnung mit Entstehungsprinzip ist nur in den Abrechnungsmonaten Januar und Februar des Folgejahres zulässig. 


Nähere Informationen hierzu finden Sie in unserem Dokument 9226390 - Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ab 2018 unter Punkt 3.1.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Rossi
Beginner
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Nachricht 6 von 6
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Hallo,

 

vielen Dank für die ausführliche Erläuterung. Die Versicherung ist ja bedient worden, leider sehen die Mitarbeiter nicht in ihre Lohnabrechnung und Chefs verstehen ihre Kontoauszüge nicht. Kann mann eventuell einen Antrag am Finanzamt stellen?

Vielen Dank

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letzte Antwort am 10.11.2021 22:51:35 von Rossi
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