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Pfändung korrigieren

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letzte Antwort am 23.10.2020 14:48:29 von Matthias_Platz
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SA1
Beginner
Offline Online
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Hallo,

 

ich habe folgendes Problem:

Bei einer Mandantin wurde seit Mitte letzten Jahres regelmäßig ein Betrag gepfändet obwohl die Pfändung seit 2 Jahren beendet ist. Dies ist leider meinem Vorgänger und der Mandantin bis heute nicht aufgefallen...

Die Pfändungsbeträge wurden auf der Abrechnung abgezogen und auf der Liste Pfändungswerte aufgelistet aber kein weiteres Protokoll und keine Überweisung wurde erstellt und getätigt. Somit wurde keine Zahlung irgendwo hin geleistet und nur der Mandantin vom Gehalt abgezogen.

 

Die Frage ist nun: wie kann ich die Abrechnungen rückwirkend korrigieren damit die Mandantin die zu unrecht einbehaltenen Beträge wieder erhält?

Ein Enddatum in letztmalige Abrechnung hat bisher nicht funktioniert. Die Pfändung verschwindet nur in der aktuellen Abrechnung aber nicht rückwirkend.

 

ich verwende Lohn- und Gehalt

 

Vielen Dank!

TN
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 3
2650 Mal angesehen

Hallo,

zunächst mal würde ich einen schönen Gruß an die FiBu schicken, die ja 2 Jahre lang nicht merkte, dass bei den Lohnverbindlichkeiten Differenzen auftreten 😞

 

Da ja ohnehin nicht für früher als 01/2019 Nachberechnungen möglich sind und keine Zahlung erfolgte, ließen sich die Beträge eventuell über einen Nettobezug rückerstatten. Nach meinem Geschmack sollte dafür eine neue Lohnart aus dem 9000er-Bereich zur Verfügung gestellt werden und der Sachverhalt mit seinen Hindernissen sauber dokumentiert werden.

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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
2620 Mal angesehen

Hallo,


eine Nachberechnung für eine Pfändung in Lohn und Gehalt kann wie folgt vorgenommen werden:


1. Im Mitarbeiter unter Stammdaten | Besonderheiten | Pfändung im Reiter "Allgemeine Daten" im Feld "letztmalige Abrechnung" das Datum erfassen, an dem die Pfändung letztmalig abgerechnet werden sollte.


2. Setzen Sie den Betrag im Feld "gewöhnliche Forderung" mit neuer Historie (Endedatum der Pfändung) auf "0". Sollte der Button "Historischen Stand kopieren" nicht angezeigt werden, wechseln Sie bitte in eine andere Maske und wieder in die Pfändung zurück, sodass die entsprechenden Symbole aufgeführt werden.


3. Führen Sie eine Lohnabrechnung durch und erfassen Sie im Feld "Erster Monat der Nachberechnung" auch das Datum der "erstmaligen Abrechnung" in Lohn und Gehalt. 
Die abgezogenen Pfändungsbeträge werden mit der Lohnabrechnung korrigiert.


Hinweis: Eine Nachberechnung kann nur für das aktuelle und das Vorjahr also längstens bis 01/2019 durchgeführt werden.

 


Viele Grüße aus Nürnberg


Matthias Platz
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 23.10.2020 14:48:29 von Matthias_Platz
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