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Pfändung

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letzte Antwort am 22.12.2020 19:12:12 von CLAUDIA3
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CLAUDIA3
Aufsteiger
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Hallo, ich bräuchte mal wieder Eure Hilfe!

 

Wir haben einen Mitarbeiter, der eine Unterhaltspfändung hat. Ab Januar erhöht sich der Betrag. Wie kann ich die Pfändung erhöhen? Muss ich bei der bisherigen Pfändung Dez als Ende eintragen und eine neue Pfändung ab Januar anlegen?

 

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

JenKlaus
Einsteiger
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Nachricht 2 von 11
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Hallo,

 

eigentlich reicht es die Pfändung einmalig so einzugeben wie sie ist. Haken bei Unterhaltspfändung nicht vergessen. Das Programm berücksichtigt dann automatisch die neue Tabelle.

cro
Experte
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Nachricht 3 von 11
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Ja, das ist eine Möglichkeit. Sie kopieren die alte Pfändung und beenden diese dann. In der Kopie aktualisieren Sie dann alle Daten für den neuen Zeitraum.

lohnhilfe
Meister
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Nachricht 4 von 11
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Hallo,

 

das Programm beachtet neue Pfändungsfreigrenzen, aber da Unterhalt ja immer individuell festgelegt wird, wird es diesen nicht automatisch neu berechnen können.

 

Kopieren Sie in der aktuellen Pfändung den Bearbeitungsstand auf einen neuen ("Historischen Stand kopieren") und ändern dann den Betrag ab.

LG
VM
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JenKlaus
Einsteiger
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Das kommt drauf an... (spreche aus Erfahrung)

Ich nehme an dass das Kind/Ehegatte einen Titel erwirkt hat. Anders wäre die Pfändung schwierig.

Wenn im Titel eine Dynamik festgehalten wurde, dann ist das richtig. Es gibt aber auch Titel bei denen das nicht der Fall ist. 

Unterhaltspfändung heißt ja nicht zwingend dass es sich um Kindesunterhalt handelt, kann ja auch Ehegattenunterhalt sein und ich meine dass der Ehegattenunterhalt gleich bleibt (bin mir da aber nicht sicher).

Die Frage ist ja auch verdient der AN so viel dass er den vollen Unterhalt gepfändet bekommen kann oder nicht?

 

Ich hatte letztens den Fall, auch (Kindes-)Unterhaltspfändung, allerdings von einer Stadt, also Unterhaltsvorschusskasse. Da forderte man nur einen bestimmten Betrag (den bisher geleisteten Unterhaltsvorschuss), somit war das Ganze ohne Dynamik und endete mit Erfüllung des rückständigen Anspruchs.

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CLAUDIA3
Aufsteiger
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Hallo,

 

es handelt sich um eine Unterhaltspfändung  für ein Kind. Das Schreiben kam von der Stadtverwaltung. Allerdings wird der Betrag jtz angehoben (Dynamik). Deshalb meine Frage, wie ich den Betrag anpassen kann. Die Daten bleiben ja alle gleich. Es wird nur der Betrag von 395,00 auf 429.00 Euro angehoben.

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CLAUDIA3
Aufsteiger
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Wie macht man das? Ich bin ziemlich neu in der Materie und kenne mich mit Datev noch nicht so gut aus.

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CLAUDIA3
Aufsteiger
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Wie lege ich eine neue Tabelle an....

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cro
Experte
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Die Pfändung öffnen. Links oben über dem Datum ist das Kopiersymbol.

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


kopieren Sie unter Stammdaten | Besonderheiten | Pfändung im entsprechenden Pfändungsbeschluss in der Registerkarte „Unterhaltspfändung“ den letzten historischen Stand auf gültig ab 01/2021.


Geben Sie hier die neue laufende Unterhaltsforderung ein. Beachten Sie bitte, dass nur dann dieser Betrag zum Abzug kommt, wenn KEIN rückständiger Unterhalt erfasst ist.


Informationen hierzu finden Sie in unserem Dokument 9219389 – Pfändung / Lohnpfändung, Unterhaltspfändung.


Viele Grüße aus Nürnberg


Astrid Preuß
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
CLAUDIA3
Aufsteiger
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Nachricht 11 von 11
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Vielen Dank. Das versuche ich im neuen Jahr gleich aus.

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10
letzte Antwort am 22.12.2020 19:12:12 von CLAUDIA3
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