Pflegeentlastungsgesetz
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Guten Morgen,
ich bräuchte mal die Hilfe von Fachleuten!
Lt. Gesetz werden die Kinder ja jetzt berücksichtigt und man kann diese über Kinderverwaltung eintragen. Wie funktioniert es bei Menschen, die schon Kinder über 25 haben? Lt. der Bundesregierung und Krankenkassen, bezahlen diese nur 3.4 %. Wie kann ich diese Menschen erfassen, wenn diese als Kinderlos gelten.
Ich habe die Staffelung der Krankenkssse beigehängt.
Vielen Dank für die Hilfe im Voraus.
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Guten Morgen,
verstehe die Frage nicht ganz.
Für Kinderlose ändert sich nach meinem Verständnis doch nix?
Und die Frage nach den Ü25 wurde hier auch schon in mehreren Unterhaltungen beantwortet. Da zählt nur noch die Elterneigenschaft an sich.
Gruß, vw
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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Ich verstehe die Frage auch nicht so ganz.
In dem Fall ändert sich doch nichts. Hier sollte der Haken gesetzt sein. Bleibt ja dauerhaft.
Sollte der Haken fehlen ist es natürlich falsch und muss gesetzt werden. Geht aber meines Wissens nicht rückwirkend
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Hallo,
also, wenn der Haken gesetzt wurde (Elternschaft), bei den älteren AN dann, wird automatisch mit den 3.4 % gerechnet?
Verstehe ich das richtig?
Gruß
CB
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Hallo,
das sollte ein ITSG-zertifiziertes Lohnabrechnungsprogramm wohl leisten.
Gruß, vw
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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Doch wie bisher auch. Es hat sich hier nichts geändert
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Ok. Danke. Dann weiß ich jtz Bescheid und kann die älteren MA somit nicht falsch abrechnen.
Schönen Sonntag noch
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Ich hätte trotzdem noch einmal eine Frage, auch wenn die Frage für alle anderen logisch erscheint.
Es werden nur die Kinder unter 25 erfasst, auch wenn dieser MA noch ein Kind hat, das 27 ist. Sehe ich das richtig?
Viele Grüße
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Ja, denn für die 0,25%-Beitragsermäßigung sind nur Kinder unter 25 relevant.
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Ja, Sie erfassen nur Kinder die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben und setzen den Haken der Elterneigenschaft, damit immer ein Kind berücksichtigt wird.
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Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Frohes Arbeiten noch!