Hallo!
Wie sieht es mit Kindern über 25 Jahren aus?
Laßt ihr Euch dafür auch den Bogen ausfüllen und die Geburtsurkunde geben?
Hallo Lohnbüro80,
um die Elterneigenschaft nachzuweisen (also den Zusatzbeitrag für Kinderlose zu vermeiden), nehmen wir hier bisher auch schon für ein Kind eine Kopie der Geburtsurkunde zu den Unterlagen. Diese eine Geburtsurkunde belegt dann während der gesamten Beschäftigungszeit (z. Bsp. 1995 bis 2035) des Mitarbeiters die Beitragsberechnung zur Pflegeversicherung bzgl. der Elterneigenschaft.
Viele Grüße und einen schönen Tag.
Grundsätzlich kann es jedenfalls nicht schaden, die Info bei allen Mitarbeiterïnnen nochmal abzufragen - unter Umständen findet man darüber noch einen fehlenden Haken.😶
(Die wenigsten Leute werden sich ihre Gehaltsabrechnung so genau anschauen oder wissen (wollen), wofür das "Z" steht.)
Gibt bereits zwei Beiträge dazu, aber für was soll man die Daten für Kinder über 25 Jahren anfordern ?
Informationen zum Pflegeunterstützungs- und -entla... - DATEV-Community - 350692
(2) Gelöst: DATEV Musteranschreiben Pflegeversicherung - DATEV-Community - 350512
Gerne steuere ich auch noch mal unser Musteranschreiben bei. Wer Tippfehler findet darf diese behalten 🙂
Erhöhung des Pflegeversicherungszuschlages ab 01.07.2023
Staffelung der Zusatzbeiträge des Arbeitnehmers nach Anzahl der Kinder
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Gesetzgeber ändert aufgrund einer Vorgabe des Verfassungsgerichts ab dem 01.07.2023 den Beitragszuschuss zur Pflegeversicherung. Der Beitrag steigt von jetzt 3,05 % auf bis zu 4,0 % für Kinderlose.
Arbeitnehmer, die Kinder haben können entsprechend der Anzahl der Kinder Ihren Zuschlag zur Pflegeversicherung reduzieren. Für den Arbeitgeber beträgt der Beitragsanteil immer 1,7 %. Ständig und lebenslang beitragsmindernd wirkt sich für den Basiswert von 3,4 % nur noch ein Kind aus. Weitere Kinder die den Beitrag um 0,25 % pro Kopf reduzieren, werden nur bis zum Ende des 25. Lebensjahres berücksichtigt.
Der Nachweis des Kindschaftsverhältnisses muss nun immer zwingend mit der Vorlage einer behördlichen Urkunde erbracht werden. Für eine korrekte Lohnabrechnung müssen alle Kinder erfasst werden.
Bereits erbrachte Nachweise können wir nicht automatisch berücksichtigen. Es wird gebeten alle Kindschaftsverhältnisse neu nachzuweisen.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Ich habe selbst schon ein Musteranschreiben versandt, welches ich persönlich deutlich besser finde; man ist ja eigen. 😉
Hatte ich andernorts bereits gepostet und nochmals hier angehängt.
Jeder Nachweis zum Kind ist verwertbar, nicht ausschließlich die Geburtsurkunde. Die Aussage ist m.E. falsch.
Bspw. wäre auch ein Kindergeldbescheid vollkommen ausreichend.
Warum Sie aber Ihre Mandanten nochmals abnötigen, bereits vorgelegte Nachweise nicht mehr berücksichtigen zu können, erschließt sich mir nicht.
Die Antwort auf das "Warum?" sollte gut gewählt sein... 😉
Danke für den Hinweis, ich habs etwas allgemeiner gezogen, und angepasst.