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Pflegeversicherung wurde falsch abgerechnet - Korrektur auf Lohnsteuerbescheinigung?

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letzte Antwort am 18.11.2024 10:35:48 von Wolfgang_Stein
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ESto
Einsteiger
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Hallo Zusammen,

 

ich habe folgendes Problem. MA wurde als kinderlos abgerechnet, es erfolgte zu 08/2024 ein Systemwechsel, dabei ist der Fehler aufgefallen und es wurde auf dem alten System eine NB erstellt, allerdings war zu diesem Zeitpunkt der Systemwechsel bereits vollzogen. 2 Monate später ist der MA ausgeschieden. Auf der Lohnsteuerbescheinigung Zeile 26 ist nun der falsche Betrag ausgewiesen. Weiß jemand wie ich dies nachträglich in Lodas ändern kann damit eine korrekte Meldung an die Finanzverwaltung erstellt wird?

lohnexperte
Fachmann
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Hallo @ESto ,

 

eine ergänzende Nachfrage:

 

Da sich der Pflegeversicherungsbeitrag als Sonderausgabe auch auf die Höhe der Lohnsteuer auswirkt, könnte ggf. auch die in Zeile 4 ausgewiesene einbehaltene Lohnsteuer falsch sein. Oder?

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

 

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ESto
Einsteiger
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dieser Betrag ist derselbe, nur der Betrag für die Pflegeversicherung unterscheidet sich. Liegt evtl. daran, da Midijob?

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DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @ESto,

 

haben Sie für den im Vorsystem abgerechneten Zeitraum Lohnkonto Ergebniswerte erfasst?
Den Wert in der Zeile 26 (Arbeitnehmerbeiträge zur sozialen Pflegeversicherung) können Sie korrigieren, indem Sie den Betrag unter Personaldaten | Lohnkonto Ergebniswerte | Sozialversicherung | SV-Werte überschreiben.
Mit der nächsten Lohnabrechnung für den Mitarbeiter wird seine Lohnsteuerbescheinigung korrigiert.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
ESto
Einsteiger
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es wurde bis 07 falsch abgerechnet und mit dem falschen Wert an Lodas übergeben. 08 wurde korrekt abgerechnet, der MA ist zum 31.08. ausgeschieden. Anfang Sep. wurde der falsche Wert bis 07 korrigiert. Nun habe ich den korrekten Wert so eingegeben wie Sie es beschrieben haben. Wie bekomme ich nun aber eine korrekte Lohnsteuerbescheinigung? Ich kann ja den August nicht nochmals abrufen. Wenn ich 10 nochmals abrufe bekomme ich die Meldung, dass die LSt. Bescheinigung bereits mit 08 erstellt wurde. 

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

den Sachverhalt würden wir uns gerne anschauen. Bitte setzen Sie sich über einen anderen Servicekanal mit uns in Verbindung.

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 18.11.2024 10:35:48 von Wolfgang_Stein
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