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Pflichtzuschuss BAV bei Verzicht auf Einmalbezüge (Altverträge)

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letzte Antwort am 17.01.2022 16:16:41 von eddy2410
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Sabine63
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Muss bei den BAV Altverträgen( vor 2005) wo der Verzicht auf Einmalbezug pauschal versteuert ( nach § 40b Abs.1 ESTG) wird, auch ab 2022 ein Pflichtzuschuss gezahlt werden ?

 

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

der Arbeitgeber muss einen zusätzlichen AG-Zuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten, soweit er durch die Entgeltumwandlung SV-Beiträge einspart. 


Ab dem 01.01.2022 ist auch bei sogenannten Altverträgen mit bestehenden Entgeltumwandlungsvereinbarungen ein AG-Pflichtzuschuss zu zahlen.


Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unseren Dokumenten 1004619 AG Pflichtzuschuss betriebliche Altersvorsorge (Arbeitsbereich) und 1000710 Betriebsrentenstärkungsgesetz .

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Sabine63
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Vielen Dank für Ihre Antwort.

Dass die Verpflichtung zur Zahlung der Pflichtzuschüsse ab 2022 für die Altverträge besteht ist mir schon bewusst.

Meine Frage zielte auf die Fälle, wo ich z.B. eine jährlich einmalige Umwandlung von Weihnachtsgeld habe. Hier besteht ja aufgrund der Pauschalversteuerung Sozialversicherungsfreiheit. Hier wäre dann also auch ein Pflichtzuschuss zu zahlen ?

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TN
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soweit er durch die Entgeltumwandlung SV-Beiträge einspart. 

 

 

Ist an der Antwort von Herrn Platz etwas unverständlich?

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


wie bereits erwähnt, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet ab 01/2022 zum umgewandelten Entgelt zusätzlich einen Arbeitgeberzuschuss zu zahlen, wenn er durch diese Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Das trifft auch auf Einmalbezüge zu. 

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
Sabine63
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Alles klar. Vielen Dank für Ihre Antwort.

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eddy2410
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😂

 

hier werden aufgrund der Pauschalversteuerung SV-Beiträge gespart und nicht aufgrund der Umwandlung.

 

Also kein AG-Zuschuss.

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Thomas63
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Hallo,

 

ist der Arbeitgeber durch den Pflichtzuschuss und der Pauschalsteuer nicht bestraft? Er hat jetzt tatsächlich zusätzliche Kosten.

Wie wir der Vertrag bei Auszahlung behandelt? Bisher wurde komplett pauschaliert, somit war der Vertrag bei Auszahlung steuerfrei. Jetzt wir der Vertrag nicht zu 100% pauschaliert, tritt somit Steuerpflicht bei Auszahlung ein?

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eddy2410
Aufsteiger
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Zitat: ist der Arbeitgeber durch den Pflichtzuschuss und der Pauschalsteuer nicht bestraft? Er hat jetzt tatsächlich zusätzliche Kosten.

 

Theoretisch und laut Gestez ein klares "Nein", da der AG ja etwas mehr an SV-Beiträgen spart. Eigentlich stellt das den AG sogar besser... und teilweise kann der AG sich sogar den Betrag erstatten lassen (Stichwort Förderfähigkeit der bAV...). Im Falls von LODAS aber ein klares "Ja". Da Lodas nicht berechnen kann, ob eine SV-Ersparnis vorliegt.

 

 

Zitat: Wie wir der Vertrag bei Auszahlung behandelt? Bisher wurde komplett pauschaliert, somit war der Vertrag bei Auszahlung steuerfrei. Jetzt wir der Vertrag nicht zu 100% pauschaliert, tritt somit Steuerpflicht bei Auszahlung ein?

 

Hängt von der Police ab. Wenn sich am Beitrag nix ändert, ändert sich auch in der Auszahlungsphase nix bei Altverträgen.

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letzte Antwort am 17.01.2022 16:16:41 von eddy2410
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