Guten Morgen,
mein Chef möchte eine Prämie (Nicht Corona) auszahlen und zwar so, dass alle den gleichen Betrag netto bekommen.
Normalerweise nehme ich die Lohnart 861 als Bruttobezug.
Welche Lohnart ist in o.g. Fall die richtige für die Prämie St + SV pflichtig ?
Herzlichen Dank für Euro Hilfe
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Asey,
ich würde die Stammlohnart 231 nehmen und umbenennen.
Viele Grüße
Sailor
als Mitarbeiter mit Steuerklasse sechs kann man sich in diesem Fall freuen ...
@lohnetc schrieb:als Mitarbeiter mit Steuerklasse sechs kann man sich in diesem Fall freuen ...
Ja, wollte auch gerade sagen dass es ganz schön ungerecht ist. Aber was ist schon gerecht. Andersherum (also Bruttoprämie) heulen diejenigen die nicht in III sind, weil sie "viel weniger" bekommen...
Tatsächlich, lieber @ASEY , sollte dem Chef klar sein, dass er hier bestimmte Personengruppen bevorzugt. Nämlich diejenigen, die einen Zweitjob haben oder in LStKl V sind, weil der Ehepartner so viel verdient...
Hat übrigens auch Auswirkung auf die Renteneinzahlung. Das könnte manch einer dann als Benachteiligung auslegen...
Hallo,
gibt es für diese Bevorzugung/Benachteiligung irgendwo eine "Chef"-taugliche Erläuterung?
Unser Chef teilt auch gerne Bargeld aus, was alljährlich zu einem riesen Aufwand beim Bargeld-Handling & in der Abrechnung führt. Ich würde das gern abstellen, müsste dazu aber mit handlichen Argumenten kommen.
@anjuwan schrieb:gibt es für diese Bevorzugung/Benachteiligung irgendwo eine "Chef"-taugliche Erläuterung?
Das kommt auf das Verständnis des Chefs an, würde ich behaupten. 😉
Fakt: Bekommen alle pauschal 500 Euro netto, dann wird es für den Chef umso teurer, je schlechter die anzuwendende Steuerklasse ist.
Bsp:
Bruttogehalt normal | Lohnsteuerklasse | Netto normal | Brutto neu (ohne SV-Zuschlag AG) |
2.500,00 | I (kein Kinderfreibetrag) | 1.696,76 | 3.440,20 |
2.500,00 | II (2 Kinder) | 1.812,87 | 3.384,92 |
Um also einer Alleinerziehenden das gleiche netto zukommen zu lassen, muss weniger aufgewendet werden. Da die Rente bsp anhand des brutto berechnet wird, kommt eben der "Geringschätzungsfaktor" für die Rentenanrechnung hinzu.
Mehrbelastung 940,20 Euro oder eben 884,92 Euro (jeweils ohne SV-Zuschlag).
Bruttogehalt normal | Lohnsteuerklasse | Netto normal | Brutto neu (ohne SV-Zuschlag AG) |
2.500,00 | III (kein Kinderfreibetrag) | 1.932,30 | 3.337,64 |
2.500,00 | III (2 Kinder) | 1.942,96 | 3.316,81 |
Man erkennt das hier die Differenz niedriger ausfällt.
Mehrbelastung 837,64 Euro oder eben 816,81 Euro (jeweils ohne SV-Zuschlag).
Bruttogehalt normal | Lohnsteuerklasse | Netto normal | Brutto neu (ohne SV-Zuschlag AG) |
2.500,00 | III (kein Kinderfreibetrag) | 1.932,30 | 3.337,64 |
2.500,00 | V (kein Kinderfreibetrag) | 1.398,78 | 3.661,15 |
2.500,00 | VI (Kein Kinderfreibetrag) | 1.363,31 | 3.669,97 |
Nun einmal ein krasser Unterschied.
Mehrbelastung 837,64 Euro, 1.161,15 oder eben 1.169,97 Euro (jeweils ohne SV-Zuschlag).
Lässt sich beliebig fortführen.
Noch schlimmer wäre im Übrigen ein Grenzgänger dran, weil der das nachträglich versteuert und somit grundsätzlich bei solchen Lösungen nicht beachtet wird.
@anjuwan schrieb:Unser Chef teilt auch gerne Bargeld aus, was alljährlich zu einem riesen Aufwand beim Bargeld-Handling & in der Abrechnung führt. Ich würde das gern abstellen, müsste dazu aber mit handlichen Argumenten kommen.
Erinnerung an §19 EStG -> Arbeitslohn ist alles was der AG dem AN gibt. Ist auch der Grund warum Trinkgelder direkt gegeben werden sollen und nicht über den Chef laufen!
Es bekommen auch diejenigen etwas, die über der Bemessungsgrenze sind,
deshalb meint mein Chef, dass die Nettoauszahlung nicht gerecht gegenüber Otto Normal Verdiener ist 🙂
Ja, aber aus Chef - Sicht bekommt ein Grenzgänger, der auch noch über der Bemessungsgrenze verdient den Betrag Brutto wie Netto
während der "kleine" Arbeiter am Ende nur die "Hälfte" im Geldbeutel hat 🙂
Chef sieht eigentlich nur, was am Ende des Tages im Geldbeutel ist 😉
@ASEY schrieb:Ja, aber aus Chef - Sicht bekommt ein Grenzgänger, der auch noch über der Bemessungsgrenze verdient den Betrag Brutto wie Netto
während der "kleine" Arbeiter am Ende nur die "Hälfte" im Geldbeutel hat 🙂
Falsch. Der Grenzgänger muss es danach versteuern wie jeder anderer auch, da Sie es in das L17 einzutragen haben als normalen Lohn!
Und dann noch was: Je höher das Brutto, desto mehr Abzug bei sonst gleichen Voraussetzungen...
Aber machen Sie es wie der Chef will. Ich wollte nur aufzeigen wo der Unterschied zwischen Brutto- und Nettovergütung liegt. Insofern alles gut.
Ich finde Ihre Denkanstöße für mich als Anfänger sehr wichtig und so habe ich die Gelegenheit auch ergriffen für jeden Einzelnen beide Fälle durchzuproben. Vielen Dank!