Hallo zusammen, frohes neues Jahr erstmal. Bei uns hat ein Praktikant bereits am 29.11.2023 angefangen (520 Euro) und diese Info fand den Weg nicht in die Lohnbuchhaltung.
Nun weiß ich ja, das Anmeldungen von geringfügig Beschäftigten/Prakatikanten noch nachträglich möglich sind.
Auch ab dem 29.11.2023? oder geht das jetzt erst ab 01.12.2023? Wenn es erst ab 01.12.2023 geht, wie könnte ich mit den zwei Tagen vom November verfahren?
Viele Grüße
LoBu2
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Das geht auch ab dem 29.11. oder jedem anderen Datum in 2023 und vermutlich sogar noch 2022, wenn der Januar 2024 noch nicht abgerechnet ist.
Hallo,
ich habe schon mal einen Minijobber 3 Monate rückwirkend anmelden müssen. Es gab da keine Probleme seitens der Knappschaft. Bei der Eingabe wird halt wegen der 6 Wochen "gemeckert", wenn der Minijobber von der RV befreit werden möchte.
Gruß Nicole
Und wenn die Minijobber die RV-Befreiung am ersten Tag der Beschäftigung (29.11.2023) unterschrieben hat und die Anmeldung jetzt erfolgt sind wir ohnehin noch in der 6-Wochen-Frist.
Vielen Dank Ihnen allen.