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Praktikant und Werkstudent in einem Monat

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letzte Antwort am 09.07.2024 08:10:24 von bodensee
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floreana
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Liebe Community, 

eine Werkstudent möchte seine reguläre Tätigkeit kurz unterbrechen, um in einem Monat  ein 2-wöchiges Praktikum (nicht vorgeschrieben in der Studienordnung!) bei demselben Arbeitgeber zu absolvieren.

 

Der Stundensatz des Praktikums ist weitaus geringer als der des Werkstudenten. Wie kann ich das in Lodas darstellen?

 

Alles so lassen wie bisher und das Gehalt für diesen Monat manuell ausrechnen? Das Praktikum könnte mit "Werkstudentenstatus" weiter laufen (zwar dann 40 Stunden in der Woche, allerdings in den Semesterferien). 

 

Oder kann man es "sauberer" voneinander trennen? Mit Abmeldung und Anmeldung innerhalb eines Monats ist es nicht darstellbar (?). 

 

Danke vielmals für Hilfestellung! 

 

rschoepe
Experte
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@floreana  schrieb:

eine Werkstudent möchte seine reguläre Tätigkeit kurz unterbrechen, um in einem Monat  ein 2-wöchiges Praktikum (nicht vorgeschrieben in der Studienordnung!) bei demselben Arbeitgeber zu absolvieren.


Ääh … aber wieso dann? Bei einem vorgeschriebenen Praktikum könnte ich das nachvollziehen, aber wenn es nur darum geht z.B. mal in einen anderen Bereich rein zu schnuppern?

Ich würde den Werkstudent vermutlich für die zwei Wochen auf "unbezahlte Freistellung" setzen und für das Praktikum eine neue PNr. anlegen. Das scheint mir gerade die sauberste Lösung. Bei


@floreana  schrieb:

Alles so lassen wie bisher und das Gehalt für diesen Monat manuell ausrechnen? Das Praktikum könnte mit "Werkstudentenstatus" weiter laufen (zwar dann 40 Stunden in der Woche, allerdings in den Semesterferien). 


solltest du Rücksprache mit der DRV halten, damit es euch bei der nächsten Prüfung (im Hinblick auf die SV-Beiträge) nicht um die Ohren fliegt.

bodensee
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@rschoepe  schrieb:


@floreana  schrieb:

Alles so lassen wie bisher und das Gehalt für diesen Monat manuell ausrechnen? Das Praktikum könnte mit "Werkstudentenstatus" weiter laufen (zwar dann 40 Stunden in der Woche, allerdings in den Semesterferien). 


solltest du Rücksprache mit der DRV halten, damit es euch bei der nächsten Prüfung (im Hinblick auf die SV-Beiträge) nicht um die Ohren fliegt.

 


Exakt wenn er ein 2- wöchiges Praktikum nicht vorgeschrieben macht ist das SV Pflichtig in allen Zweigen , die Werkstudentenregelung greift nicht mehr. Kann natürlich sein das es der Prüfer/Prüferin nicht mehr aber da würde ich sicherlich entweder abmelden und wieder neu anmelden oder unterbrechen. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
cro
Experte
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@floreana  schrieb:

Liebe Community, 

................Alles so lassen wie bisher und das Gehalt für diesen Monat manuell ausrechnen? Das Praktikum könnte mit "Werkstudentenstatus" weiter laufen (zwar dann 40 Stunden in der Woche, allerdings in den Semesterferien). 

 

Oder kann man es "sauberer" voneinander trennen? Mit Abmeldung und Anmeldung innerhalb eines Monats ist es nicht darstellbar (?). 

 

Danke vielmals für Hilfestellung! 

 


In den Sem.-Ferien darf ein Student so viele Stunden machen, wie er "kann". Keine Begrenzung auf 20 Std. Warum wollen Sie denn auf einen anderen Status gehen? In den Bewegungsdaten die "anderen" Stunden einfach mit abweichendem Std.-Lohn abrechnen, und mit einer schriftlichen Begründung dokumentieren.

 

Im selben Monat könnte man das ansonsten nur über 2 PNrn. darstellen.

floreana
Fortgeschrittener
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Habe es auch noch mal nachgelesen: nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum Vollzeit also mit Werksudentenstatus in den Semesterferien möglich. Oder kurzfristige Beschäftigung. Vielen Dank an alle für die Unterstützung! 

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bodensee
Allwissender
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Semesterferien hatte ich überlesen. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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letzte Antwort am 09.07.2024 08:10:24 von bodensee
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