Ein MA ist am 29.02.2024 ausgeschieden. Im Mai haben wir eine Abfindung abgerechnet(aufgrund von Vergleich). Jetzt soll der MA noch eine Urlaubsabgeltung von 8 Tagen erhalten. Ich bekomme nur eine Fehlermeldung
"Aufgrund des Beschäftigungszeitraum kann keine Auswertung erstellt werden"
Bei "Einmalbezüge nach Austritt des Arbeitnehmern berechnen" habe ich ein Häkchen.
Was fehlt noch?
LG
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ich selbst arbeite mit LuG würde aber mal beim Mitarbeiter im Bereich letzer abzurechnender Monat nachgucken?..
Die Urlaubsabgeltung in den Bewegungsdaten als Nachberechnung für Mai erfassen, nicht im Juni?
welche Stammlohnart nutzen Sie?
Urlaubsabgeltung sind im Austrittsmonat per Nachberechnung zu berücksichtigen.
Urlaubsabgeltung immer die SLA 223, da diese in der Arbeitsbescheinigung nicht als Arbeitslohn ausgewiesen wird.
Für die Arbeitsbescheinigung aber die Urlaubstage der Urlaubsabgeltung im Reiter Kündigung/Entlassung erfassen.
Die Stammlohnart 223 nutze ich. Ich habe den Betrag bereits als NB für Februar 2024 erfasst und auch im laufenden Monat. Es kommt immer die Fehlermeldung.
Ich habe jetzt Datev direkt kontaktiert.
Welche Fehlermeldung wird denn angezeigt?
Es war mein Fehler. Ich hatte letzten Monat die Abrechnungsgruppe auf Vorwegabrechnung geändert, da ich die Abfindung vor der eigentlichen Abrechnung abrechnen sollte.
Bei der jetzigen Probeabrechnung für die Urlaubsabgeltung hatte ich die Abrechnungsgruppe nicht auf dem Schirm gehabt und deswegen immer die Fehlermeldung erhalten.
Nachdem ich die Abrechnungsgruppe geändert habe, erhalten ich natürlich eine Probeabrechnung.