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Punkteprämie

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letzte Antwort am 12.02.2020 10:06:21 von eddy2410
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markushülsmann
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
195 Mal angesehen

Liebe Community,

 

ich zerbreche mir gerade bei meinem neuen Mandanten, einem Sportverein den Kopf.

Hier werden erfolgsabhängig Prämien gezahlt. Wird ein Spiel gewonnen, gibt es eine Prämienzahlung, wenn nicht, dann nicht.

Das diese Prämienzahlungen grundsätzlich Lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig sind, ist klar. Wie ist sie jedoch konkret zu verbeitragen?

 

Handelt es sich hierbei um einen laufenden Arbeitslohn oder um einen sonstigen/einmaligen Bezug?

 

Kann mir hierzu jemand weiterhelfen?

 

Schon einmal vorab vielen Dank für die Mühen und Antworten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Markus H.

eddy2410
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 2
153 Mal angesehen

Hallo,

 

wenn sonst nichts vergütet wird, dürfte das keinen Unterschied machen.

 

Ansonsten hängt das ganz einfach davon ab, ob die Entstehung der Prämie einem Abrechnungszeitraum zuzuordnen ist.

 

Werden im Februar zwei Spiele gewonnen, sind die entsprechenden Prämien dem Februar als laufende Zahlung zuzuordnen. Eine Abrechnung der Auszahlung bis zu zwei Monate nach Entstehung der Zahlung ist zulässig.

 

VG

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letzte Antwort am 12.02.2020 10:06:21 von eddy2410
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