Hallo,
Ich habe jetzt die Entschädigungszahlung wg. Quarantäne für unseren Geschäftsführer (LA2002) erhalten. Er ist sozialversicherungsfrei.
Habe dazu, wie bei anderen MA, aus dem Ausfüllschlüssel QO -- QA gemacht. Allerdings rückwirkend für/im November 2022.
Jetzt zieht des mir das Geld für die Zeit im Brutto ab (LA 2002), rechnet aber weder den Fiktivlohn (LA5600) noch den Bezug nach IfSG (LA3600) wie bei den anderen MA (allerdings hatte ich das bereits im letzten Jahr fürs letzte Jahr eingegeben) wieder drauf.
Hat sich da was geändert in der Berechnung/Eingabe bzw. wie kann ich das für den Buchungsbeleg und somit für die Buchhaltung nachkorrigieren?
Vielen Dank
Martina
Hallo,
der Ausfallschlüssel „QO“ stellt – im Gegensatz zu Ausfallschlüssel „QA“ - keinen Unterbrechungstatbestand dar.
Die Werte für die Lohnarten 5600 und 3600 ermittelt Lohn und Gehalt nicht automatisch. Diese ermitteln Sie manuell und erfassen die Werte mit den entsprechenden Lohnarten in der Monatserfassung für den betreffenden Monat.
Informationen dazu finden Sie in unserem Dokument 1008868 – Quarantäne abrechnen – Beispiele für Lohn und Gehalt (gültig ab 31.03.2021).
Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Sachverhalt individuell. Bitte wenden Sie sich dazu über einen der anderen Servicekanäle an uns.
Hallo,
leider funktioniert es mit den LA 5600 und 3600 nicht so, dass im Netto +-0,00 raus kommt.
Habe es jetzt in der Fibu manuell gebucht, ohne es über den Lohn rechnen zu lassen.
Ab jetzt gibt es ja eh keine Ifsg-Ausgleiche mehr (zumindest für unsere Branche), so dass es sich für die Zukunft eh erledigt hat.
Aber trotzdem Danke für die Bemühung.
liebe Grüße
Martina