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Reisekostenabrechnung

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letzte Antwort am 07.06.2024 09:34:09 von lohnexperte
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CLAUDIA3
Aufsteiger
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Hallo miteinander,

 

ich habe eine Reisekostenabrechung eines MA über die Kasse abgerechnet. Wo kann ich bei den Abrechnungen vermerken, dass auf der elekrtonischen Lohnsteuerkarte eine Reisekostenabrechnung notiert wird.

 

Viele Grüße

d_brusch
Erfahrener
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Nachricht 2 von 3
179 Mal angesehen

Da sie die RK-Abrechnung nicht über den Lohnzettel des AN haben abrechnen lassen, wird hier nichts in der Lohnsteuerbescheinigung vermerkt, notiert oder hinterlegt. 

 

 

Wenn sie die RK über den Lohnzettel abrechnen wird das vom Programm automatisch bei Erstellung der Bescheinigung des AN herangezogen und eingetragen.

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lohnexperte
Fachmann
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Nachricht 3 von 3
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Hallo @CLAUDIA3 ,

 

wenn die Auszahlung der Reisekosten bar erfolgt, können Sie den (zwingenden?!) Ausweis in der Lohnsteuerbescheinigung erreichen, in dem Sie zwei entsprechende Nettobe- und Abzugsarten anlegen. Ich rechne zwar mit LODAS ab, mit Lohn und Gehalt müsste das aber auch funktionieren.

 

Die Nettobezugsart müsste "Verpflegungsmehraufwand" o. ä. sein. Mit dieser Lohnart wird der programmseitige Ausweis in der Lohnsteuerbescheinigung angesteuert/erzielt.

 

Die Nettoabzugsart müsste "Barauszahlung Reisekosten" o. ä. sein.

 

Die Gestellung einer kostenfreien Mahlzeit ist (zumindest in LODAS) direkt in der "Steuerkarte" des Mitarbeiters mit einem Häkchen zu erfassen. Dadurch erfolgt programmseitig der entsprechende Ausweis auf der Lohnsteuerbescheinigung zum Großbuchstaben M.

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

 

 

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letzte Antwort am 07.06.2024 09:34:09 von lohnexperte
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