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Richtige eAU-Abfrage starten?

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letzte Antwort am 19.02.2025 14:55:52 von ManjaT
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ValiH
Beginner
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Nachricht 1 von 5
222 Mal angesehen

Hallo zusammen, 

 

leider bin ich mit der eAU-Abfrage noch immer nicht ganz warm geworden. Jetzt haben wir den folgenden Fall: 

 

Mitarbeiter war über 6 Wochen krank. 

 

Erfasst haben wir die Fehlzeit wie folgt: 

Beginn: 21.10.2024 - Ende: 01.12.2024 (Grund: Entgeltfortzahlung mit AU-Bescheinigung) 

Beginn: 02.12.2024 - offen (Krankengeld) 

 

Jetzt meldet sich der AG mit dem Hinweis, dass wohl ab einem gewissen Datum eine neue Erstbescheinigung ausgestellt wurde.

 

Muss ich die genauen Zeiträume der jeweiligen AU-Bescheinigungen kennen? Diese müsste der AN dann ja liefern können. 

 

Oder könnte ich für den obigen Zeitraum 21.10. - 01.12. jetzt eine "Sammelabfrage" machen und erhalte dann die jeweiligen Zeiträume zurückgemeldet? 

 

Danke für jede Rückmeldung schon jetzt. 

 

Viele Grüße

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 5
213 Mal angesehen

@ValiH  schrieb:

 

 

Oder könnte ich für den obigen Zeitraum 21.10. - 01.12. jetzt eine "Sammelabfrage" machen und erhalte dann die jeweiligen Zeiträume zurückgemeldet? 

 


Nein, wenn die eAU ab 21.10.2024 jetzt abgerufen werden sollen, besteht nur die Möglichkeit die erste eAU ab 21.10.2024 anzufragen, auf die Rückmeldung zu warten, dann die nächste eAU ab dem Folgetag der Erstbescheinigung abzurufen, warten auf Rückmeldung, nächsten Beginn ab Ende der Folgebescheinigung abrufen, Rückmeldung abwarten....

 

Ob es viel bringt, den AN zu fragen, ist ungewiss. Zumal dieser Ihnen dann die Enddaten der jeweiligen AU-Zeiten mitteilen muss, nicht die Daten, an denen er beim Arzt war.

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ValiH
Beginner
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Nachricht 3 von 5
194 Mal angesehen

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Das ist dann natürlich ein mühsames Unterfangen.. 

 

Welches Ende nutze ich dann für die zweite Abfrage? Das sowieso bekannte Enddatum? 

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Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 4 von 5
175 Mal angesehen

Moin,

 

die eAU-Abfragen erfolgen immer nur mit einem Beginndatum. Das Ende wird von der KK zurückgemeldet. Und als Beginn immer den Folgetag nach dem letzten gemeldeten Enddatum eintragen.

 

Als Fehlzeit kann unabhängig davon schon der gesamte Zeitraum erfasst bleiben. Sie müssen dann nur gucken, dass durch die Rückmeldungen das Endedatum nicht überschrieben wird.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

ManjaT
Einsteiger
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Nachricht 5 von 5
113 Mal angesehen

@ValiH  schrieb:

 

Jetzt meldet sich der AG mit dem Hinweis, dass wohl ab einem gewissen Datum eine neue Erstbescheinigung ausgestellt wurde.

 

 


das mit den Erstbescheinigungen zwischen Folgebescheinigungen hab ich auch oft. Wenn der AN zu einem Facharzt geht, wird oft eine Erstbescheinigung ausgestellt.

 

In der Regel erhält der AG aber Post von den KK, dass Mitarbeiter xy seit dann und dann krank ist und bittet um Zuarbeit zum Krankengeld. Das ist zumindest für uns ein guter Kontrollmechanismus. Ab und an hilft auch der Abruf der Vorerkrankungen, was bei uns die Kanzlei macht.

Und ganz manchmal ruf ich die Krankenkasse an.

 

Wir hatten einen Fall, da ging es um 2 Tage, die wir nicht als Vorerkrankung hatten, da der Abruf eine Erstbescheinigung war. Das war ein ewiges Hin und Her.

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letzte Antwort am 19.02.2025 14:55:52 von ManjaT
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