Guten Tag,
ich habe derzeit ein Problem mit meinem AG.
Seit über 1,5 Jahren hat der Arbeitgeber die SV-Beiträge falsch ( zu wenig ) gezahlt.
Entstanden ist dies durch einen Dienstwagen, in der Lohnsteuer wurde das entsprechend höhere Bruttogehalt durch die 1% besteuert. Die SV-Beiträge wurden in der Abrechnung mittels des normalen Bruttogehalts ( ohne den Wagen ) berechnet.
Der AG hat die fehlenden Beiträge nachgezahlt, fordert jetzt aber Rückwirkend für über 1,5Jahre das zu viel ausgezahlte Gehalt ( da zu wenig Beiträge abgeführt ergibt sich für mich ja mehr netto ) zurück.
Laut SGB darf der AG aber doch nur die letzten 3 abgerechneten Monate zurückfordern/korrigieren oder verstehe ich das falsch? Das Verschulden liegt ja definitiv beim AG, durch den Firmenwagen kann es hier ja keine andere Rechtsregelung geben oder?
Thema wurde in den Bereich Personalwirtschaft verschoben und der Kategorie Allgemein zugeordnet.
High,
besser einen Anwalt als die Community fragen
aber deine Ahnung erscheint schlüssig😎
Gruss Mike
Aber ein freundliches Gespräch mit dem AG ist immer besser😎
Anwalt habe ich tatsächlich schon kontaktiert, allerdings habe ich hier 2 verschiedene Aussagen bekommen. Wobei der eine nicht so wirklich kompetent vorkam.
Das Gespräch mit dem AG suche ich natürlich, allerdings stinkt es mir dass man so selbstverständlich das Geld einfordern will. Als AG sollte man die Rechte kennen. Es geht hier immerhin um ein paar T. €...
Man findet dazu leider sehr wenig, scheint es seltener Fall zu sein.
Hallo,
auch mal hier schauen:
https://www.haufe.de/personal/entgelt/nachtraegliche-korrektur-der-entgelabrechnung_78_449064.html
Für mich liegt das Verschulden (soweit ich es nach der Schilderung interpretiere) beim AG.
Wobei Dir hätte das in 1,5 Jahren vielleicht auch auffallen können ...
Gruß, vw
Gebe ich dir recht, allerdings kenne ich mich damit zu wenig aus. Ich kenne den BLP nicht und der PKW taucht entsprechend auf der Abrechnung auf. Dachte das passt so.
High,
der link von @vw ist doch recht aussagekräftig,
nun den AG überzeugen das ohne Rechtsstreit Gesetzeskonform zu regeln😎
Gruss Mike