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Sachbezug Mahlzeit erstattungsfähig?

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letzte Antwort am 08.11.2024 10:52:28 von Claudia-
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Senzill22
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Hallo alle zusammen,

 

Frage steht ja oben, sind Mahlzeiten die nach dem amtlichen Sachbezugswert versteuert werden bei den AAG-Anträgen erstattungsfähig? Ich kann leider nicht so richtige eine Antwort darauf finden.

 

Danke.

 

VG

vw
Erfahrener
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Hallo,

kann dieser Artikel (insb. ab Gliederungspunkt 1.6) behilflich sein?

 

https://www.tk.de/resource/blob/2038316/9094020ef692222655ac032c201a65c6/aufwendungsausgleichsgesetz-data.pdf

 

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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Claudia-
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Bekommt denn der Mitarbeiter eine Mahlzeit wenn er krank ist?

 

Generell rechnet man doch Mahlzeiten nur ab die auch erfolgt sind. Und ich gehe davon aus, wenn der Mitarbeiter krank ist, gibt es keine Mahlzeit und somit kann man auch keine Erstattung dafür verlangen. 

 

Oder habe ich einen Denkfehler?

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Senzill22
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Hm ja das ist ganz gut, dann also nein.

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Senzill22
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Ja stimmt, darüber habe ich nicht so nachgedacht, ist aber logisch. also kürzen und somit keine Erstattung. 

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Claudia-
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Ja genau. 

 

Wenn der AN kein Essen bekommen hat, dann hat er auch keinen geldwerten Vorteil.

Erstattungen von der KK erfolgen nur für Aufwendungen die der Arbeitgeber im Sinne der Lohnfortzahlung hat.

 

Keine Ahnung was es für ein Arbeitgeber ist, aber er kann den Tag eine Portion weniger kochen oder das Essen anderweitig verkaufen. Hört sich blöd an, aber ist halt das unternehmerische Risiko.

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letzte Antwort am 08.11.2024 10:52:28 von Claudia-
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