Hallo alle zusammen,
Frage steht ja oben, sind Mahlzeiten die nach dem amtlichen Sachbezugswert versteuert werden bei den AAG-Anträgen erstattungsfähig? Ich kann leider nicht so richtige eine Antwort darauf finden.
Danke.
VG
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
kann dieser Artikel (insb. ab Gliederungspunkt 1.6) behilflich sein?
Gruß, vw
Bekommt denn der Mitarbeiter eine Mahlzeit wenn er krank ist?
Generell rechnet man doch Mahlzeiten nur ab die auch erfolgt sind. Und ich gehe davon aus, wenn der Mitarbeiter krank ist, gibt es keine Mahlzeit und somit kann man auch keine Erstattung dafür verlangen.
Oder habe ich einen Denkfehler?
Hm ja das ist ganz gut, dann also nein.
Ja stimmt, darüber habe ich nicht so nachgedacht, ist aber logisch. also kürzen und somit keine Erstattung.
Ja genau.
Wenn der AN kein Essen bekommen hat, dann hat er auch keinen geldwerten Vorteil.
Erstattungen von der KK erfolgen nur für Aufwendungen die der Arbeitgeber im Sinne der Lohnfortzahlung hat.
Keine Ahnung was es für ein Arbeitgeber ist, aber er kann den Tag eine Portion weniger kochen oder das Essen anderweitig verkaufen. Hört sich blöd an, aber ist halt das unternehmerische Risiko.