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Schätzmandat beenden

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letzte Antwort am 19.08.2024 14:39:02 von Private09
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a_dornfeld
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Guten Tag zusammen,

 

es wurde bisher ein Mandat per Schätzverfahren (Lodas) abgerechnet. Letzter abgerechneter Monat ist der Juni 2021, die Juli Beiträge sind dementsprechend geschätzt worden.

Angenommen, der Mandant möchte nun zur "normalen" Fälligkeit abgerechnet werden, muss für die Beendigung zur Teilnahme am Schätzverfahren etwas beachtet werden? Kann ich die entsprechenden Haken einfach im Bearbeitungsmonat Juli 2021 entfernen und zur Fälligkeit abrechnen oder müssen nach entfernen des Hakens erstmal die Stammdaten geschickt werden um den Schätzbeitragsnachweis zu stornieren (hab glaub ich mal sowas gelesen, bin mir trotzdem unsicher)

 

Danke schon mal für eure Hilfe und wünsche allen einen angenehmen Tag.

 

Gruß André

MHoeft
Fortgeschrittener
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DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
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Hallo, 


wichtig ist, dass Sie nach dem Entfernen des Hakens "Teilnahme am Schätzverfahren"  die geänderten Stammdaten VOR Ihrer nächsten Monatsabrechnung an das Rechenzentrum senden. 


Noch offene Restbeiträge aus dem Vormonat werden mit dem Beitragsnachweis des aktuellen Abrechnungsmonats verrechnet.
Weitere Informationen finden Sie im Hilfedokument 1070158 ab Punkt 2.2.13

Beste Grüße Alexandra Friedrich
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Private09
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Hallo, 

ich benötige auch noch mal Unterstützung:

im Februar ist der letzte Monat, der abgewickelt werden muss

mit Januar wurde soeben auf Basis Januar eine SG für Feb. erstellt

 

Wann müsste ich was genau tun, damit die BNs elektronisch korrekt werden, da nun mal für März nicht mehr geschätzt werden muss und die Restbeträge eigentlich in den Februar gehören?

Danke.

 

Müsste ich jetzt vor der Feb. Abrg. den Haken "Teilnahme SG" entfernen und Stammdaten senden?

Wenn ich die Vorgehensweise auf meine Monate runterbreche, habe ich doch dann den Feb. gar nicht korrekt drin, oder? Denn ich würde somit ja die SG-Feb. stornieren, was ich nicht will.

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


der Haken für die Teilnahme am Schätzverfahren müsste in diesem Fall im Bearbeitungsmonat 02/24 entfernt werden.

 

Senden Sie dann vor der nächsten Abrechnung nur die Stammdaten an das Rechenzentrum.


Die Schätzung für Februar wird dann storniert und noch offene Restbeiträge aus dem Vormonat werden auf dem Beitragsnachweis des aktuellen Abrechnungsmonats berücksichtigt.

 

Ein Anleitungsbeispiel finden Sie auch in unserem Dokument: Sozialversicherungsbeiträge abführen - bei früher oder normaler SV-Fälligkeit unter Punkt 3.3.14.

Beste Grüße Jacqueline Schön
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Private09
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Danke für die Hilfe, das Dokument hatte ich gesehen. ABER: ich muss doch für Februar noch schätzen, weil ich die Löhne erst zum 10.03. erstelle - dann bekomme ich doch ein Problem mit allen Krankenkassen?!? oder was verstehe ich gerade nicht richtig?! Tut mir leid. Danke für erneuetes Feedback.

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Christopher_Fürther
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Hallo @Private09,

 

ja, ich diesem Fall müssen die Schätz-Beitragsnachweise 02/2024 aus der Abrechnung 01/2024 bestehen bleiben und zum DÜ-Termin übermittelt werden.
Mit der Abrechnung 02/2024 werden dann die Schätz-Beitragsnachweise für 03/2024 erstellt.
Sie können dann im Bearbeitungsmonat 03/2024 den Haken für die Teilnahme am Schätzverfahren entfernen und nur Stammdaten senden.
Damit werden die Schätz-Beitragsnachweise für 03/2024 storniert.
Die Differenzen zwischen der Schätzung 02/2024 und der Abrechnung 02/2024 müssten von Ihnen dann allerdings manuell über das SV-Meldeportal gemeldet werden.

 

Falls doch eine Abrechnung 02/2024 vor dem DÜ-Termin möglich ist, können Sie sich an die Antwort von Frau Schön halten. 🙂

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
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Private09
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Danke für die Info, ist allerdings keine schlanke Lösung.

 

Kann man das Programm mit einer fiktiven Abrechnung ohne Werte für März nicht evtl. überlisten??? bevor ich alles manuell mache?

Danke für Feedback.

(Bei Stundenlöhnen und insbesondere im letzten Monat kann man leider nicht eher abrechnen...sonst hätte ich das Verfahren gar nicht erst eingerichtet...)

 

Weiterhin wäre es toll, wenn die Anleitung um genau den Fall erweitert würden, denn das ist m.E. ein größeres Problem...(und offenbar auch bei Ihnen nicht direkt im Blick gewesen, aufgrund der Komplexität).

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DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
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Hallo,


eine andere Lösung sieht das Programm hier nicht vor.


Ihre Bitte um Erweiterung des Hilfe-Dokuments habe ich gerne weitergegeben.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
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Private09
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Ich muss jetzt noch mal nachfassen:

Wir haben vorbelegt, dass die Austritte automatisch beachtet werden, sodass ich doch keine Schätzung März habe, die ich dann stornieren müsste?!?!?!

 

Und die BNs für März wären doch die korrekten Reste für Februar, oder nicht?

 

Diese würde ich nun an die KK ergänzend zur DÜ senden, mit der Bitte um Einzug oder Erstattung (je nachdem) trotz Beendigung zum 29.02. . Damit wäre doch alles erledigt, oder nicht? 

 

Danke.

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Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


wenn Sie Austritte im Schätzverfahren aktiviert haben, werden keine neuen Schätzungen für den Folgemonat erstellt.
Die Differenz aus Schätzung und Abrechnung Februar wird noch in den März übernommen und übermittelt.

Beste Grüße Wolfgang Stein
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Private09
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Moin, das hatte ich so beschrieben, genau und danke.

Mein weiteres Vorgehen ist aber auch korrekt und die Info von Ihren Kollegen ist dann hinfällig, mit SV - Net bzw. Meldeportal manuell noch was zu korrigieren????

 

Wenn ich ehrlich bin, hat DATEV mich in diesem Punkt über die community eher verwirrt als mir geholfen. Sorry.  Man versucht von den Servicekontakten loszukommen aber ein gänzliches Durchdenken des Falls ist in diesem Beispiel offenbar nicht durchgeführt worden...

 

Vielleicht sollte man das Hilfedokument wie schon beschrieben einfach mal gänzlich updaten, dann kämen die Fragen gar nicht über diesen Kanal an.

Vielen Dank und es tut mir leid das hier offen zu kritisieren, aber manchmal, ist man verunsichert, welchen Weg der Klärung man einschlagen soll, im Sinne der Kanzleileitung versucht man Kosten zu sparen und hat aber nun eigentlich falsche Infos erhalten (Siehe Verlauf). 

greese
Erfahrener
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Hallo zusammen,

 

ich klinke mich einmal in das Thema (obwohl es bereits als gelöst markiert ist) ein.

 

Folgendes Beispiel:

Schätzmandant ist bereits für 08/2024 abgerechnet

Schätzverfahren soll noch für 08/2024 beendet werden.

Die Schätzung für 08/2024 fiel sehr hoch aus, dafür ist die Schätzung für 09/2024 deutlich niedriger. Mandant möchte die großen Schwankungen nicht mehr.

 

Mein Lösungsansatz wäre:

in 08/2024 stellen ->Teilnahme am Schätzverfahren beenden -> Stammdaten senden -> Wiederholungsabrechnung für 08/2024 vor dem 22.08.2024 erstellen. Schätzverfahren wäre beendet und künftig (und auch 08/2024) werden die Beitragsnachweise auf Basis der Ist-Daten erstellt.

 

Dokument 1070158  hat mich etwas verwirrt. Unter Ziffer 3.3.5 steht: "Wählen Sie den Bearbeitungsmonat aus, für den die Korrekturen gelten sollen." In einem bereits abgerechneten Monat darf/kann ich doch die Schätzung nicht mehr korrigieren.🤔

 

Ich freue mich auf hilfreiche Antworten.

 

Einen sonnigen Tag für Alle 

wünscht Greese

 

 

 

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Private09
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Hallo, ohne groß reinzudenken: 

Lodas hat 08 abgerechnet, da dort noch SG aktiv war, wurde gewiss auch eine SG abgegeben an die KK. 

Denke das müsste vor 09 beendet werden und die Differenzen müssten dann ja noch manuell eingesteuert werden.

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letzte Antwort am 19.08.2024 14:39:02 von Private09
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