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Selbständiger Geschäftsführer/Auszahlung aus Pensionszusage ohne Lohnabrechnung möglich?

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letzte Antwort am 12.07.2024 11:54:32 von Katja85
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Cat_
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Hallo Zusammen

 

Ich bin Quereinsteigerin und Neuling.

 

Ich habe einen Gesellschafter-Geschäftsführer privat versichert, der sich nächstes Jahr im April seine Pensionszusage als Einmalauszahlung auszahlen lassen will.

 

Meine Frage ist, währe dies auch möglich ohne eine Lohnabrechnung an zu fertigen, und die anfallende Lohnsteuer über die Einkommenssteuer zu berechnen bzw. abzuführen? Da in diesem Fall ja keine SV-Beiträge anfallen. Oder ist grundsätzlich eine Lohnabrechnung notwendig in diesem Fall?

 

Danke schon mal im Voraus 🙂

 

MfG

Diederich
Einsteiger
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Nachricht 2 von 5
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@Cat_  schrieb:

 

Meine Frage ist, währe dies auch möglich ohne eine Lohnabrechnung an zu fertigen, und die anfallende Lohnsteuer über die Einkommenssteuer zu berechnen bzw. abzuführen?


Vorsicht !

 


§ 42d EStG – Haftung des Arbeitgebers und Haftung bei Arbeitnehmerüberlassung

 

(1) Der Arbeitgeber haftet

 

  1. für die Lohnsteuer, die er einzubehalten und abzuführen hat,

     

  2. für die Lohnsteuer, die er beim Lohnsteuer-Jahresausgleich zu Unrecht erstattet hat,

     

  3. für die Einkommensteuer (Lohnsteuer), die auf Grund fehlerhafter Angaben im Lohnkonto oder in der Lohnsteuerbescheinigung verkürzt wird,

     

  4. für die Lohnsteuer, die in den Fällen des § 38 Absatz 3a der Dritte zu übernehmen hat.

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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 5
795 Mal angesehen

Hallo,

 

 

wir empfehlen Ihnen im Rahmen der Transparenz und der ordnungsgemäßen Berechnung und Abführung der anfallenden Steuern, die Auszahlung der Pensionszusage über die Lohnabrechnung des Gesellschafter Geschäftsführer abzurechnen.

 

Wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer sozialversicherungsfrei abgerechnet wird und in einer privaten Krankenversicherung versichert ist, werden keine Meldungen zur DEÜV oder ZMV erstellt. In dieser Konstellation ist die Abrechnung des laufenden Entgelts und des Versorgungsbezugs in einer Personalnummer möglich.

 

Weitere Informationen zur Abrechnung von Versorgungsbezügen entnehmen Sie bitte unserem Dokument 5303397 - Versorgungsbezüge abrechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Cat_
Beginner
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Nachricht 4 von 5
770 Mal angesehen

Vielen lieben Dank.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Cat

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Katja85
Beginner
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Nachricht 5 von 5
704 Mal angesehen

Hallo,

 

Frage dazu, muss dann nur die LA und Wert erfasst werden. Diese ganzen Einstellung mit Versorgungsbezugsempfänger wird ja nicht gebraucht, da privat versichert, oder?

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letzte Antwort am 12.07.2024 11:54:32 von Katja85
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