Hallo Zusammen
Ich bin Quereinsteigerin und Neuling.
Ich habe einen Gesellschafter-Geschäftsführer privat versichert, der sich nächstes Jahr im April seine Pensionszusage als Einmalauszahlung auszahlen lassen will.
Meine Frage ist, währe dies auch möglich ohne eine Lohnabrechnung an zu fertigen, und die anfallende Lohnsteuer über die Einkommenssteuer zu berechnen bzw. abzuführen? Da in diesem Fall ja keine SV-Beiträge anfallen. Oder ist grundsätzlich eine Lohnabrechnung notwendig in diesem Fall?
Danke schon mal im Voraus 🙂
MfG
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@Cat_ schrieb:
Meine Frage ist, währe dies auch möglich ohne eine Lohnabrechnung an zu fertigen, und die anfallende Lohnsteuer über die Einkommenssteuer zu berechnen bzw. abzuführen?
Vorsicht !
§ 42d EStG – Haftung des Arbeitgebers und Haftung bei Arbeitnehmerüberlassung
(1) Der Arbeitgeber haftet
für die Lohnsteuer, die er einzubehalten und abzuführen hat,
für die Lohnsteuer, die er beim Lohnsteuer-Jahresausgleich zu Unrecht erstattet hat,
für die Einkommensteuer (Lohnsteuer), die auf Grund fehlerhafter Angaben im Lohnkonto oder in der Lohnsteuerbescheinigung verkürzt wird,
für die Lohnsteuer, die in den Fällen des § 38 Absatz 3a der Dritte zu übernehmen hat.
Hallo,
wir empfehlen Ihnen im Rahmen der Transparenz und der ordnungsgemäßen Berechnung und Abführung der anfallenden Steuern, die Auszahlung der Pensionszusage über die Lohnabrechnung des Gesellschafter Geschäftsführer abzurechnen.
Wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer sozialversicherungsfrei abgerechnet wird und in einer privaten Krankenversicherung versichert ist, werden keine Meldungen zur DEÜV oder ZMV erstellt. In dieser Konstellation ist die Abrechnung des laufenden Entgelts und des Versorgungsbezugs in einer Personalnummer möglich.
Weitere Informationen zur Abrechnung von Versorgungsbezügen entnehmen Sie bitte unserem Dokument 5303397 - Versorgungsbezüge abrechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt.
Vielen lieben Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Cat
Hallo,
Frage dazu, muss dann nur die LA und Wert erfasst werden. Diese ganzen Einstellung mit Versorgungsbezugsempfänger wird ja nicht gebraucht, da privat versichert, oder?