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Sonntagszuschlag 100% LuG

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letzte Antwort am 30.07.2024 10:05:10 von Nina_Schöneweis
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b_b_
Einsteiger
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Liebe Community,

 

ich möchte einen Sonntagszuschlag in Höhe von 100% nach Tarifvertrag abrechnen.

Ich würde dann einmal die Lohnart 1510 für die Stunden verwenden (50% steuerfrei) und für die restlichen 50% muss dann eine steuerpflichtige eigene Lohnart angelegt werden, oder?

 

Ist dies dann so korrekt?

Wie wird das bei anderen umgesetzt?

 

Vielen Dank für die Hilfe!

 

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
167 Mal angesehen

Hallo,

 

mit der Standardlohnart 1510 (Sonntagszuschlag, 50% frei) rechnen Sie einen steuerfreien Prozentsatz von 50 % ab. Der steuerfreie Prozentsatz ist im Lohnartenkern SZU01 verankert und unveränderbar. Standardmäßig ist die Lohnveränderung LV05 für die Höhe des Bruttolohns ebenfalls mit 50 % erfasst. Die Lohnveränderung kann auf 100 % angepasst werden.


Ich empfehle Ihnen bei der Standardlohnart keine Einstellung abzuändern. Kopieren Sie die Lohnart 1510 auf eine freie Lohnartennummer, z. B. 1511. Hier können Sie eine individuelle Lohnveränderung (LV) mit 100 % erfassen oder löschen (keine LV = 100 %).


Prüfen Sie nach der Lohnabrechnung die Mandantenauswertung SFN-Zuschläge Mandant. Hier wird der steuerfreie und steuerpflichtige Betrag getrennt voneinander ausgewiesen.


Im Dokument Sonntagszuschläge, Feiertagszuschläge und Nachtzuschläge erfassen und berechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt finden Sie unter Punkt 2.1.3 ein Beispiel für einen Nachtzuschlag (steuerfreier Prozentsatz 25 % / individuelle Lohnveränderung 75 %).

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 30.07.2024 10:05:10 von Nina_Schöneweis
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