Und es stellt sich immer wieder die Frage ob ein Student, der sein Studium beendet bis zum Ende des Semesters noch als Student arbeiten kann und auch die 20,0 Std. - Grenze überschreiten kann.
Fall: Eine Studentin macht Ihren Master und erhält voraussichtlich im August die Mitteilung, dass sie das Studium mit Erfolg beendet hat. Ab Mitte Juli sind die Semesterferien, bzw. vorlesungsfreie Zeiten.
Nach meiner Kenntnis kann Sie bis 31.08.2023 als Studentin abgerechnet werden. (RS der Spitzenverbände)
Sie kann jedoch nicht über die 20,0 Std. Grenze arbeiten, da sie für das Wintersemester keine neue Imma vorlegt.
Mit Studienende steht die Studentin dem Arbeitsmarkt frei zur Verfügung. Dies bedeutet meiner Meinung nach, dass sofern sie nicht mehr im Studentenstatus arbeitet, also die 20,0 Std.) automatisch voll sozialversicherungspflichtig wird.
Haben Sie hier eine andere Informationgrundlage?
Vielen Dank für Ihre Beiträge.
Ja, er gilt nur noch bis Ablauf des Monats in der er die Mitteilung über den Abschluss des Studiums erhält, als Werkstudent.
Also bis zum 31.08.2023.
Er kann in den Semesterferien (oder hauptsächlich abends und am Wochenende) mehr als 20 Stunden arbeiten, wenn die Beschäftigung befristet ist und die 26 Wochen Frist innerhalb 1 Jahres (alle Beschäftigungen mit mehr als 20 Stunden pro Woche) eingehalten wird.