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Systemwechsel von LuG nach Paisy

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letzte Antwort am 16.12.2021 10:23:05 von Astrid_Preuß
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Matten
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

ich muss DEÜV/Systemwechsel-Abmeldung zum 31.12.21anstoßen.

Jetzt kann ich nirgends erkennen, ob ich dies mit der Abrechnung (also vor Dez-Abrechnung) einpflege oder ob dies nach der Abrechnung angestoßen wird. Allerdings scheint mir dies aufgrund der Jahresmeldungen merkwürdig.

 

Ich kann leider keine Anleitung zur Reihenfolge dieser nötigen Eingaben finden.

Gelöschter Nutzer
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Sie müssen einfach die Jahresmeldung mit Dezemberabrechnung erstellen.

Ein Haken in den Einstellungen.

Wechselmeldung muss nicht sein..

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Matten
Einsteiger
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Den Haken kenne ich.

 

Mir geht es hier um die Meldung mit Grund 36, die ich brauche.

 

Ich habe in älteren Kommentaren gelesen, dass man nachträglich das anstoßen kann, dann wird Jahresmeldung ersetzt. Es wäre aber aufgrund des zusätzlichen Zeitaufwandes geschickter, man kann es mit der Dezember anstatt der Jahresmeldung anstoßen.

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Gelöschter Nutzer
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Entweder Sie stellen Jahresmeldung auf Januar, machen Dezember fertig und stoßen dann Systemwechsel an und melden im neuen System an oder Sie stellen Jahresmeldung auf Dezember und erzeugen die Jahresmeldung mit Abrechnung Dezember.. Anmeldung im neuen System muss dann nicht erfolgen.

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Matten
Einsteiger
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Dann muss ich noch etwas klarer formulieren:

 

Der Systemwechsel wird immer NACH dem Monatsabschluss angestoßen und mit dem Datum des Monatsabschlusses erstellt.

 

Richtig?

 

Grundsätzlich lt. Datev wird die Jahresmeldung dann ersetzt, kann man dann aber mit dem Haken auch unterdrücken.

 

PS: Ich will nicht wechseln, sondern der Mandant....

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Gelöschter Nutzer
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sie machen dezember fertig (mit monatsabschluss) und machen danach den systemwechsel.

ob der dann die jahresmeldung ersetzt, weiß ich nicht. aber vermutlich schon.

 

eigentlich reicht die jahresmeldung..

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


neben der DEÜV-Jahresmeldung (Grund der Abgabe 50) ist auch eine UV-Jahresmeldung (Grund der Abgabe 92) erforderlich.


Informationen dazu finden Sie in unserem Dokument 5303208 – Meldeverfahren zur Unfallversicherung – Sonderfälle unter Punkt 2.1.3. Unter diesem Punkt wird auch das Vorgehen bei der Erstellung des digitalen Lohnnachweises in Lohn und Gehalt erläutert.


Wie bereits von @Gelöschter Nutzer erwähnt, handelt es sich bei DEÜV-Systemwechselmeldungen (GdA 36 und 13) um optionale Meldungen, welche nicht zwingend erforderlich sind. Eine DEÜV-Jahresmeldung ist ausreichend.


Wenn Sie unter Extras | Einstellungen das Kontrollkästchen „DEÜV-Jahresmeldung abweichend im Dezember des Meldejahres erzeugen“ aktiviert haben, wird Ihnen mit der Lohnabrechnung für 12/2021 die DEÜV-Jahresmeldung und die UV-Jahresmeldung erstellt.


Wenn Sie die DEÜV-Jahresmeldung nicht wünschen, erstellen Sie direkt nach der Lohnabrechnung für 12/2021 unter Abrechnung | Wechsel Entgeltabrechnungssystem | DEÜV… | Abmeldung die Systemwechselabmeldung. Dadurch wird die DEÜV-Jahresmeldung ersetzt. Senden Sie die Daten erst nach der Durchführung des Monatsabschlusses.

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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wahrendorff
Beginner
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Guten Morgen,

 

eine kurze Frage dazu, wir geben Lohnmandate Lug ab. 

 

UV Ende Datum 12/2021 mit Grund Systemwechsel und Haken zur Erstellung der der Jahresmeldungen im Dezember sind gesetzt. Schätzbeiträge für Januar werden nicht mehr erstellt.

 

Müssen wir außerdem noch etwas beachten? 

 

Danke und einen schönen Tag von der Nordseeküste

Gabriele Wahrendorff

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Gabriele Wahrendorff,


prinzipiell haben Sie bereits alles richtig erfasst.


Bitte beachten Sie, dass Sie direkt nach der Lohnabrechnung für 12/2021 eine DEÜV-Systemwechselabmeldung in Lohn und Gehalt unter Abrechnung | Wechsel Entgeltabrechnungssystem | DEÜV… | Abmeldung erstellen.


Alle relevanten Informationen zu diesem Sachverhalt finden Sie in unserem Dokument 1005374 – Datenübernahme von Lohn und Gehalt in ein Fremdsystem.

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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wahrendorff
Beginner
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Guten morgen Frau Preuß,

 

Dankeschön für die schnelle Antwort. Ich hatte gelesen, dass eine Wechselmeldung optional sei. Wir erstellen mit der Dezember-Abrechnung  gleichzeitig auch die Jahresmeldung SV mit Meldegrund 50.

 

Hinsichtlich der Elstam-Meldungen müssen wir nicht tätig werden? oder ist hier eine Wechselmeldung von Nöten? 

 

Viele Grüße

Gabriele Wahrendorff

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Gabriele Wahrendorff,


eine Systemwechselmeldung zum ELStAM-Verfahren ist seitens des Abgebenden nicht möglich und auch nicht notwendig.


Lediglich aus dem weiterführenden Lohnsystem ist es erforderlich, eine Ummeldung zum ELStAM-Verfahren durchzuführen.

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 16.12.2021 10:23:05 von Astrid_Preuß
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