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Teilbeschäftigungsverbot abrechnen Lodas

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letzte Antwort am 14.04.2025 09:24:05 von Sabrina_Simmerlein
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Sarah1309
Beginner
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Liebe Community,

 

ich habe meine erste Schwangere-Arbeitnehmerin zum abrechnen.

Sie reichte am 03.04. ein Teilbeschäftigungsverbot ein.

Am 01. & 02.04. war Sie noch normal arbeiten.

Sie arbeitet normal 35h die Woche und erhält ein monatliches Gehalt von 2.100,00€ brutto + Leistungsprämie (varriert monatlich).

Das Teilbeschäftigungsverbot besagt, damit Sie nur noch 4 Stunden täglich arbeiten darf.

Ich habe schon die entsprechende Lohnart 889 angelegt und auch schon das Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate vor Beginn der Schwangerschaft errechnet aber jetzt stehe ich so richtig schön auf dem Schlauch...

 

Ersetze ich jetzt das hinterlegte monatl. Bruttogehalt von 2.100€ mit dem Durchschnittsgehalt?

Und der 01. & 02.04. werden doch aber noch mit dem Gehalt von 2.100,00€ berechnet?

 

Ich hatte den Fall noch nicht und bin so richtig planlos und hoffe Ihr könnt mir helfen.

 

Liebe Grüße

Sarah

Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

mit der bisherigen Lohnart wird das Gehalt weiter abgerechnet, dass die Mitarbeiterin für die Arbeit erhält, die sie noch leistet.

 

Mit der Lohnart 889 wird der Anteil am Gehalt abgerechnet, der auf die Ausfallzeit entfällt.

 

Beschrieben ist dies unter Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG): Beschäftigungsverbot - Beispiele für LODAS - DATEV Hilfe-Center im Abschnitt 3.4.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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Sarah1309
Beginner
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Hallo Herr Lutz,

 

vielen Dank für die schnelle Antwort.

 

Ich hatte glaube gerade den Aha-Effekt 🙂 aber nur noch einmal ob ich es richtig verstanden habe.

Nehmen wir an, das Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate beträgt 4.100,00€, dann berechne ich das Gehalt der Ausfallzeit mit den 4.100,00€ ?

 

Liebe Grüße

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@Sarah1309  schrieb:

 

Nehmen wir an, das Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate beträgt 4.100,00€, dann berechne ich das Gehalt der Ausfallzeit mit den 4.100,00€ ?

 


Wenn das Durchschnittsgehalt € 4.100,00 beträgt, müssen Sie dies umrechnen auf den Anteil, den die Mitarbeiterin nicht mehr arbeitet.

 

Wenn sie bisher 35 Wochenstunden arbeitet und jetzt nur noch 4 Stunden pro Tag (=20 Stunden wöchentlich) beträgt das Ausfallgehalt für 15 Wochenstunden € 4.100,00 : 35 x 15 = € 1.757,14.

 

Das normale Gehalt beträgt dann € 2.100,00 : 35 x 20 = € 1.200,00.

 

Und die Leistungsprämie wird nur noch für die tatsächliche Arbeit gezahlt, da für die Ausfallzeit dies bereits in den € 4.100,00 / € 1.757,14 enthalten ist.

Sarah1309
Beginner
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Vielen vielen Dank.🙏

 

Liebe Grüße

Sarah

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 6 von 8
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Einen Nachtrag noch:

 

Für April müssen Sie die Zahlen noch anpassen, da das Teil-Beschäftigungsverbot erst ab 03.04.2025 greift. Dies rechnet das Programm nicht automatisch um.

 

Die Differenzbeträge müssen Sie dann über Bewegungsdaten +/- erfassen.

 

Und dafür auf jeden Fall eine Probeabrechnung durchführen.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

Sarah1309
Beginner
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Das würde mir aber die Sache um einiges leichter machen wenn das Programm dies automatisch umrechnet denn irgendwie hab ich damit gerade Probleme.

Irgendwie stehe ich damit total auf Kriegsfuß. Ich mach mir die Sache glaube schon wieder komplizierter als sie eigentlich ist.

 

Mein Gedankengang war jetzt eigentlich, damit ich

4.100,00€ : 28 x 6(ausgefallene Stunden 03.& 04.04.) und dann

2.100,00€ : 28 x 22 (geleistete Stunden 01.bis 04.04.) rechne aber das ist total verkehrt oder?

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DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 8 von 8
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Hallo,


rechtlich können wir nicht beurteilen, ob die Berechnung in Ihrem Fall so richtig ist.
Bitte halten Sie Rücksprache mit der zuständigen Krankenkasse.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 14.04.2025 09:24:05 von Sabrina_Simmerlein
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