Hallo zusammen,
da sich dieser Fall bei uns das erste Mal ergeben hat, benötige ich an der ein oder anderen Stelle etwas Hilfe.
Wir haben Arbeitnehmer, der per November 2023 in Altersrente (Regelaltersgrenze erreicht) gegangen ist.
Nun möchte er in Teilzeit für 3 Tage die Woche bei uns im GaLaBau weiterhin arbeiten.
Da er ein gewerblicher Arbeitnehmer ist, soll die Vergütung über einen Stundenlohn laufen.
Die Tage/Stunden, die er arbeiten kommt, hängen von den Aufträgen/ der Witterung ab und sind monatlich sehr unterschiedlich.
Als Rentner hat er keinen Anspruch auf SKUG, weshalb ich ihn nicht im Jahresarbeitszeit-Modell laufen lassen kann.
Nun zu meiner Frage, ob es Sinn macht, für ihn ein "eigenes" Arbeitszeitmodell anzulegen, sodass er monatlich immer den gleichen Verdienst hat und in "schlechten" Monaten dann die Stunden abbaut, oder ob ich bei ihm monatlich die Stunden abrechne, die er auch gearbeitet hat und dann ggf. in Monaten in denen er nicht arbeitet wieder abmelde.
Des Weiteren benötige ich ein paar Infos, ob ich die Teilzeitbeschäftigung in den Stammdaten an irgendeiner Stelle berücksichtigen muss.
Bin für ein paar Tipps sehr dankbar.
Hallo,
stimmen Sie sich mit dem Mandanten ab, ob die geleisteten Stunden monatlich ausgezahlt werden sollen.
Sie haben sich für ein Arbeitszeitkonto entschieden? Dann empfehle ich für den Mitarbeiter ein neues Arbeitszeitkontomodell anzulegen.
Da der Mitarbeiter keine regelmäßigen Arbeitszeiten hat, ist es wichtig den Urlaub z. B. mit der Stundenlohn-Lohnart 1600 (Urlaubslohn, Std) oder der Durchschnittslohnart 1601 (Urlaubslohn, Std,DU d.l. 3 Mon) abzurechnen.