Guten Tag,
ein Mitarbeiter einer Firma ist am 6.4.19 verstorben. Der Arbeitgeber möchte den Lohn bis Ende des Monats fortzahlen, um die Witwe zu unterstützen.
Mit ist klar, dass es folgende Vereinfachungsregelung gibt:
Der laufende Arbeitslohn für den Sterbemonat kann noch nach den
Besteuerungsmerkmalen (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge) besteuert
werden, die für den Sterbemonat für den Verstorbenen gelten. Der
Arbeitslohn und die davon nach den Besteuerungsmerkmalen des Verstorbenen
einbehaltene Lohnsteuer ist jedoch auf der Lohnsteuerbescheinigung des Erben
zu bescheinigen!
Wie verfahre ich nun bei LODAS? Offensichtlich dürfen ja Austritts- und Todesdatum nicht voneinander abweichen. Muss ich tatsächlich eine Abrechnung für die Ehefrau anlegen? Und wenn ja, zu welchem Zeitraum und welche Lohnwerte berücksichtige ich wo?
Ich freue mich auf Unterstützung seitens Leidensgenossen oder DATEV (wo es leider keinerlei Hilfe zur Bearbeitung in LODAS gibt)...
MfG
Karin Klocke
Hallo,
ja, eine "Anleitung", wie man die Daten sinnvoll erfasst, habe ich leider auch nicht gefunden.
Ich habe dies wie folgt abgewickelt:
Verstorbener Arbeitnehmer:
Austrittsdatum = Todesdatum
Lohnart mit nur SV-Brutto (Steuer- und SV-Behandlung 29)
anteiliges Gehalt bis zum Todestag
Ergebnis: In Abrechnung wird nur Sozialversicherung berechnet. Gehalt bis zum Todestag wird in SV-Meldung gemeldet, Lohnsteuerbescheinigung beinhaltet nur Beträge bis zum Vormonat (allerdings Zeitraum bis zum Todestag). Abrechnung endet mit Überzahlung in Höhe des Arbeitnehmeranteils zur Sozialversicherung.
Erbe:
neu angelegt in LODAS mit 01.-letzter des Monats des Todes, Steuer-Identifikationsnummer des Erben erfasst (keine ELStAM-Anmeldung, Teilnahme an ELStAM über Haken "Keine Teilnahme am Verfahren" unter Personaldaten - Steuer - Einmalbezüge/Sonstige Angabe im Reiter "Einmalbezüge/Sonstige Angaben" unterdrückt), Steuerklasse usw. manuell nach den Daten des verstorbenen Arbeitnehmers erfasst.
Gehalt für vollen Monat erfasst (Bezüge nur steuerpflichtig, Steuer- und SV-Behandlung 2).
Sozialversicherung aus Abrechnung beim verstorbenen Arbeitnehmer als Nettoabzug in Abrechnung gekürzt.
Ergebnis: keine Meldungen zur Sozialversicherung, keine ELStAM-Meldungen, elektronische Lohnsteuerbescheinigung unter der Nummer des Erben für den Sterbemonat, Lohnsteuer wird für den vollen Monat einbehalten.
Ich habe keine Ahnung, ob das alles so korrekt ist oder es womöglich eine einfachere Möglichkeit gibt.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Karin Klocke, hallo Herr Lutz,
ergänzend zu den Ausführungen von Herrn Lutz empfehle ich das Dokument 5303396 . Unter Punkt 8 ist beschrieben, wie die Abrechnung und die Schlüsselung über den Erben erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Guten Tag Herr Stein,
das Dokument 5303396 hat gar keinen Punkt 8.
Guten Tag,
hilft ggf. das Dokument 5303396 weiter? Dort ist unter Punkt 3.5 das Sterbegeld beschrieben. Und genau mit dieser Stammlohnart 263 Sterbegeld rechne auch ich (immer) die freiwilligen Zahlungen des Arbeitgebers ab, die an die Erben über den Todestag hinaus geleistet werden.
Viele Erfolg und viele Grüße!
Ich muss leider auch mal nachfragen:
Was gilt denn, wenn das Gehalt nur bis zum Todestag gezahlt wird, und z.B. auch noch eine Urlaubsabgeltung?
Es gibt ja leider immer noch nirgends eine hilfreiche Anleitung sonst.... 😞
Wir werden meistens bei Haufe fündig, z. B. hier:
www.haufe.de/personal/entgelt/urlaubsabgeltung-bei-tod-des-arbeitnehmers_78_349574.html
🙂
Hallo,
hier ein Link zu einer tollen Anleitung für LuG, aber auch allgemein zum Tod des Arbeitnehmers:
Es wird auch ein Link zu Lohnarten zu diesem Thema für Lodas erwähnt.
Viele Grüße
T. Reich
Irgendwie fehlen mir da konkrete Antworten....😔
Wie ist das denn mit dem normalen Gehalt für den Monat bis zum Sterbetag, welches ja aber im nächsten Monat gezahlt wird. Ist das denn jetzt auch über die Erben abzurechnen, neben der Urlaubsabgeltung?
Wie im Link beschrieben fallen bei der Urlaubsabgeltung Steuer- (Erbe) und Sozialversicherung (Verstorbener) auseinander.
Das Gehalt bis zum Todestag muss steuer- und sv-pflichtig beim Verstorbenen abgerechnet werden.
@t_r_ schrieb:
Das Gehalt bis zum Todestag muss steuer- und sv-pflichtig beim Verstorbenen abgerechnet werden.
Auch dies ist m.E. steuerpflichtig beim Erben (sofern die Auszahlung nach dem Todestag ist) - kann aber aus Vereinfachungsgründen mit dem ELStAM-Merkmalen des Verstorbenen abgerechnet werden. Es darf aber nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung des Verstorbenen ausgewiesen werden, sondern muss auf einer Bescheinigung für den Erben stehen.
Wenn nun ohnehin der Erbe für das ELStAM-Verfahren wg. der Urlaubsabgeltung angemeldet werden muss, würde ich auch das laufende Entgelt über dessen ELStAM-Daten direkt abrechnen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Herr Lutz, Sie haben recht. Ich habe es zu unpräzise ausgedrückt und aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht aufgezäumt.
Hier muss ja nun einmal der Lohn bis zum Todestag beitrags- und melderechtlich berücksichtigt werden.
Vielen Dank schon mal für die Antworten. Leider verwirrt mich das jetzt noch immer.
Ich hatte, weil die Daten der Erbin noch fehlten, nun das laufende Gehalt bis zum 08.09. (Todestag) beim Verstorbenen erst einmal normal abgerechnet. Jetzt finde ich mehrere Beschreibungen/Anleitungen, die aber irgendwie unterschiedliche Aussagen haben und ich weiß nicht, wie ich das technisch nun richtig umsetzen soll. Bitte korrigiert mich, wenn ich da jetzt falsche Aussagen dazwischen haue.
Das Gehalt bis zum Todestag ist steuer/SV-pflichtig beim Verstorbenen abzurechnen. Allerdings darf es Lohnsteuerlich nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung des Verstorbenen auftauchen, sondern beim Erben.
Ich müsste also beim Verstorbenen die Gehaltslohnart korrigieren auf nur SV-Pflichtig.
Aus Vereinfachungsgründen kann es bei dem Erben mit den steuerlichen Merkmalen des Verstorbenen abgerechnet werden. Hier würde ich also die Gehaltslohnart wiederum auf nur Steuerpflichtig ändern. Das würde aber bedeuten, dass ich nicht die Lohnsteuermerkmale des Erben eintrage, sondern die des Verstorbenen (inklusive dessen ID-Nummer) und keine ELStAM Abfrage mache?
Jetzt kommt ja aber noch die Urlaubsabgeltung hinzu.
Diese wäre ja beim Erben abzurechnen. Ist aber wiederum beitragspflichtig beim Verstorbenen, Lohnsteuerlich jedoch dem Erben mit dessen Steuermerkmalen zuzuordnen.
Also müsste ich doch hier sowieso dann ELStAM mit den Daten der Erbin abfragen und anlegen?!
Wäre es also in dem Fall erforderlich/einfacher, die Erbin direkt für alles mit den eigenen Steuermerkmalen anzumelden? Anders geht es doch dann gar nicht... Übermittelt werden muss das doch auch an das Finanzamt, oder? Aber wenn diese nun einen Hauptarbeitgeber hat, wird ELStAM doch Steuerklasse 6 zurückmelden/einspielen?! Ist das dann korrekt?
Ich verstehe gar nicht, dass es da von der DATEV so wenig gibt an Erklärungen und Beispielen, es kommt zwar nicht sehr oft vor, aber doch auch nicht so selten?!☹️
Sie haben das richtig verstanden. Folglich:
Zwei Lohnabrechnungen, eine für die Lohnsteuer beim Erben und eine für die Sozialversicherung bei Verstorbenen.
Natürlich dürfen Sie die Lohnsteuer nach den Besteuerungsmerkmalen des Erbens auf alle Zahlungen nutzen, was in Ihrem Fall wohl auch mehr Sinn ergibt.
Danke! 😊
Habe gerade dann auch mit dem Finanzamt telefoniert, man muss den Erben dann nicht über ELStAM anmelden, weil sonst tatsächlich wohl Lohnsteuerklasse 6 eingespielt werden würde, was nicht richtig wäre.
Eine Rückfrage habe ich doch noch an die Spezialisten 😊:
Die Schlüsselung der Lohnart mit 29 (sv-frei, kein Gesamtbrutto) : Warum genau wird das gemacht?
Verstehe ich das richtig, dass dies notwendig wäre, wenn es letztlich dann alles beim Erben ausgezahlt wird?
Weil in meinem Fall wurde schon bei dem verstorbenen Mitarbeiter abgerechnet und auch schon ausgezahlt/überwiesen. Also müsste ich ihn zwar korrigieren, aber dann würde da doch die Schlüsselung 3 - nur SV Pflichtig eher Sinn machen, oder? Zumindest für das laufende Gehalt bis zum Todestag.
Die Urlaubsabgeltung wäre jetzt noch zu erledigen.
Vielen Dank schon mal wieder, ihr seid echt eine große Hilfe! 😀
Ich kenne mich nun leider in Lodas nicht so gut aus, aber ich würde beim Verstorbenen lst-freie / sv-pflichtige Lohnarten ((lfd.) für das Gehalt und (einmalig) für die Urlaubsabgeltung verwenden.
Bei dem Erben würde ich lst-pflichtige / sv-freie Lohnarten (lfd.) für das Gehalt und (sonstige) für die Urlaubsabgeltung nutzen.
Die Einordnung als Gesamtbrutto müsste meiner Ansicht nach entweder beim Verstorbenen oder beim Erben erfolgen, da es sich ja um die gleichen Bezüge handelt. Ich würde die Zuordnung zum Gesamtbrutto beim Erben, also bei den lst-pflichtigen Lohnarten, vornehmen und die sv-pflichtigen Lohnarten mit Gesamtbrutto "Nein" schlüsseln. Das ist aber eine persönliche Präferenz ohne rechtliche Begründung.
Moin,
ich denke, eine rechtliche Vorgabe wird es da auch nicht geben.
Wichtig ist nur, dass der Betrag im Gesamtbrutto nur beim verstorbenen Mitarbeiter oder dem Erben berücksichtigt wird, weil sonst die errechneten Auszahlungsbeträge nicht stimmen.
Ich persönlich würde dies als Gesamtbrutto auch immer beim Erben berücksichtigen, weil letztlich der noch eine Restzahlung erhalten soll.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Guten Tag,
ich muss auch die Gehaltsabrechnung des Verstorbenen und des Erben abrechnen und hätte zur Urlaubsabgeltung eine Frage.
Ich rechen mit Datev LODAS ab.
Für den laufenden Arbeitslohn habe ich die Schlüsselung: Steuer- und SV Behandlung 29 verwendet.
So wie Herr Lutz das beschrieben hat. Vielen Dank.
Aber für die Urlaubsabgeltung (Einmalbezug) finde ich keine Schlüsselung:
Wenn ich hierfür die 19 verwende: Bezüge Steuerfrei, SV Pflichtig, steht beim Gesamtbrutto = JA
In den Beiträgen habe ich aber gelesen, dass es am Besten nur beim Gesamtbrutto des Erben und nicht des Verstorbenen ausgewiesen werden soll.
Kann mir hier jemand vielleicht weiterhelfen?
Mit freundlichen Grüßen
Kazan
Hallo Kazan,
es ist richtig, Beiträge, die mit einer Lohnart abgerechnet werden, deren Steuer- und SV-Behandlung mit 19 - Bezüge steuerfrei und SV-pflichtig (Einmalbezug) hinterlegt sind, fließen in das Gesamtbrutto. Es gibt keine Stammlohnart, die steuerfrei und SV-pflichtig (Einmalbezug) abrechnet und nicht in das Gesamtbrutto fließt.
Für eine rechtliche Beurteilung, wenden Sie sich bitte an die Krankenkasse.
Hallo,
ich habe nun genau dieses Problem. Lohn bis zum Sterbetag und Urlaubsabgeltung bis zum Todestag.
Das Finanzamt hat mir telefonisch mitgeteilt, dass eine normale Lohnabrechnung wie ein normaler Austritt durchzuführen wäre. Daher verwirren mich nun hier diese Beiträge. Ich bitte um Hilfe.
Hallo,
hier ein 3 Links zu dem Thema:
Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers | Personal | Haufe
Todesfall / Sozialversicherung | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe
Praxis-Beispiele: Tod des Arbeitnehmers | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe
hoffe sie sind hilfreich.
Hallo,
ich habe jetzt auch eine Frage zu dem Thema: wie ist dieser Sachverhalt zu handhaben, wenn die Ehefrau auch in der Firma des Verstorbenen arbeitet? Kann das über eine Personalnummer abgerechnet werden? Hier passt dann ja die Steuerklasse nicht. Oder wird das Gehalt aus dem Erbe gesondert abgerechnet? Und ist dies überhaupt möglich? Lt Vertrag soll das Gehalt im Monat des Todes und den darauffolgenden 2 Monaten gezahlt werden.
Ich bin gerade etwas verwirrt.
Viele Grüße.
Hallo,
um die Bezüge des Erben abrechnen zu können, muss eine neue Personalnummer angelegt werden.
Auch wenn der Erbe bereits über eine bestehende Personalnummer im gleichen Unternehmen abgerechnet wird.
Wir empfehlen eine vorherige Absprache mit der zuständigen Krankenkasse und dem Finanzamt, wie die Abrechnung erfolgen soll.
Sofern Sie keine andere Info erhalten, können Sie die Abrechnung gemäß Dokument Verstorbenen Mitarbeiter im Sterbemonat abrechnen Punkt 2.3 vornehmen.
Hallo,
ich habe da auch einmal eine Frage.
Im Juli ist eine Mitarbeiter verstorben. Er war ein AN einer GmbH und die Ehefrau ist die Gesellschafter-Geschäftsführerin der GmbH, die ihr zu 100% gehört. Ich habe den Lohn bis zum Todestag abgerechnet und das Gehalt ist auf sein Girokonto geflossen. War das also falsch?
Hallo @katzenpaule,
rechtlich können wir diesen Sachverhalt nicht beurteilen.
Hat ein Mitglied der Community bereits Erfahrungen hierzu, die an dieser Stelle geteilt werden wollen?