Hallo liebe Community,
folgende neue gesetzliche Änderungen werden ab dem 14.06.2022 automatisch bei der Abrechnung im DATEV-Rechenzentrum berücksichtigt:
Die mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 beschlossenen Entlastungen für Arbeitnehmer gelten rückwirkend ab 01.01.2022.
Damit verbunden sind mögliche Änderungen der Nettoverdienste für bereits abgerechnete Monate. Dies hat Auswirkungen auf bereits übermittelte EEL-Meldungen und AAG-Anträge (U2).
AAG-Anträge
Bei AAG-Anträgen nach dem U2-Verfahren gilt das bekannte Vorgehen. Ergibt sich eine Änderung des Nettoverdienstes, wird der AAG-Antrag automatisch storniert und neu erstellt.
EEL-Anträge
Laut Verfahrensbeschreibung und Anraten der ITSG dürfen in diesem Sonderfall die EEL-Meldungen nicht storniert und neu erstellt werden. Um der Anforderung nachzukommen, wird automatisch für alle betroffenen Arbeitnehmer und Fehlzeiten in 2022 das Kontrollkästchen Zeiträume und Beträge für EEL festschreiben unter Personaldaten | Beschäftigung | Fehlzeiten aktiviert.
Es besteht manueller Handlungsbedarf, wenn die EEL-Meldung tatsächlich neu erstellt werden muss. Beachten Sie hierzu die Informationen im Dokument Steuerentlastungsgesetz: Korrektur von EEL-Meldungen und AAG-Anträgen in LODAS.
Rückwirkend ab dem 01.01.2022 wird die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer auf 0,38 € erhöht.
Die Bundesagentur für Arbeit hat aufgrund des Steuerentlastungsgesetzes neue Kug-Tabellen für 2022 veröffentlicht.
Der Bundesrat hat außerdem am 10.06.2022 die Steuerfreiheit für den Kug-Zuschuss rückwirkend zum 01.01.2022 bis zum 30.06.2022 verlängert.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument Kurzarbeitergeld: Aktuelle Änderungen im Überblick.
Diese Themen finden Sie auch in folgendem Dokument:
ℹ️ UPDATE
Das Service-Release 11.86 von LODAS classic / comfort / compact steht per DFÜ-Abruf bereit.
Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Gesetzliche Änderungen
Mit Installation von LODAS 11.86 wird für bestimmte Arbeitnehmer das Kontrollkästchen Zeiträume und Beträge für EEL festschreiben unter Personaldaten | Beschäftigung | Fehlzeiten automatisch aktiviert.
In folgendem Fall besteht für Sie jedoch manueller Handlungsbedarf:
- Wenn die EEL-Meldung tatsächlich neu erstellt werden muss (z. B. auf Grund neuer / geänderter Fehlzeiten).
Beachten Sie hierzu die Informationen im Dokument Steuerentlastungsgesetz: Korrektur von EEL-Meldungen und AAG-Anträgen in LODAS.
Funktionale Änderungen
Ab LODAS 11.86 können Sie die weitere Berechnungsvariante „In Hundert“ auswählen oder einen manuell ermittelten Betrag erfassen.
Weiterführende Infos finden Sie in den Dokumenten:
- 1000710 - Betriebsrentenstärkungsgesetz
- 1024077 - bAV: AG-Pflichtzuschuss „In Hundert“ abrechnen
Mit LODAS 11.86 werden die Rückmeldungen zur eAU automatisch in die Fehlzeiten übernommen. Außerdem können Sie sich Informationen zum Verarbeitungsstatus anzeigen lassen und die Gegenstandswerte der eAU-Abfrage an die Rechnungsschreibung übergeben.
Mehr Informationen finden Sie im Dokument 9294677 - Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) erfassen und abrufen
Ab LODAS 11.86 können Sie für die DÜ-Betriebsdatenpflege zwischen folgenden Meldegründen wählen:
- Änderungsmeldung
- Systemwechselmeldung
- Bestandsmeldung
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Dokument 1021689 - Datenübermittlung Betriebsdatenpflege
Diese und weitere Themen finden Sie auch in folgenden Dokumenten:
Beste Grüße
Ihr Community-Team PWS
Hallo Frau Heinlein,
Vielen Dank für die Informationen.
Aber ich habe eine Frage. Ich habe bereits vor dem 14.06.2022 Gehaltsabrechnungen für diverse Mandanten für den Abrechnungsmonat Juni 2022 endgültig abgerufen. Erfolgt eine automatische Nachberechnung ab Januar 2022 auch zusammen mit der Juli 2022 Abrechnung oder ist zwingend eine komplette Wiederholungsabrechnung für den Monat Juni 2022 durchzuführen.
Vielen Dank für eine Rückmeldung
Grüße
Günter Buhr
Hallo Herr Buhr,
die automatische Nachberechnung wird mit jedem Abrechnungsmonat ausgelöst. Sie müssen daher keine Wiederabrechnung für Juni 2022 senden.
Hallo,
wie verhält es sich mit Quarantäne-Berechnungen?
Das ausgefallene Nettoentgelt ändert sich ja entsprechend - muss der Antrag neu eingereicht werden?
VG
Durch die Nachberechnung werden ja auch alle KUG-Anträge neu erstellt (mit minimaler Abweichung, ca. 1 € pro Monat). Sollten die Korrekturanträge bei der Agentur für Arbeit eingereicht werden?
1. Wir haben bis März KUG abgerechnet und den AG-Zuschuss über die Stammlohnart "408 KugZusch. netto st-pfl" manuell über die Bewegungsdaten erfasst. Muss ich die jetzt alle stornieren und neu über die Lohnart 406 erfassen?
2. Müssen alle Anträge an die Arbeitsagentur storniert und neu geschickt werden?
3. Müssen die Quarantäneanträge ebenfalls neu eingereicht werden?
Ich bin jetzt gerade ein wenig überfordert. 🙄
LG Bianca Schaller-Mayer
Hallo liebe Community,
das Service-Release 11.86 von LODAS classic / comfort / compact steht per DFÜ-Abruf bereit.
Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Gesetzliche Änderungen
Mit Installation von LODAS 11.86 wird für bestimmte Arbeitnehmer das Kontrollkästchen Zeiträume und Beträge für EEL festschreiben unter Personaldaten | Beschäftigung | Fehlzeiten automatisch aktiviert.
In folgendem Fall besteht für Sie jedoch manueller Handlungsbedarf:
- Wenn die EEL-Meldung tatsächlich neu erstellt werden muss (z. B. auf Grund neuer / geänderter Fehlzeiten).
Beachten Sie hierzu die Informationen im Dokument Steuerentlastungsgesetz: Korrektur von EEL-Meldungen und AAG-Anträgen in LODAS.
Funktionale Änderungen
Ab LODAS 11.86 können Sie die weitere Berechnungsvariante „In Hundert“ auswählen oder einen manuell ermittelten Betrag erfassen.
Weiterführende Infos finden Sie in den Dokumenten:
- 1000710 - Betriebsrentenstärkungsgesetz
- 1024077 - bAV: AG-Pflichtzuschuss „In Hundert“ abrechnen
Mit LODAS 11.86 werden die Rückmeldungen zur eAU automatisch in die Fehlzeiten übernommen. Außerdem können Sie sich Informationen zum Verarbeitungsstatus anzeigen lassen und die Gegenstandswerte der eAU-Abfrage an die Rechnungsschreibung übergeben.
Mehr Informationen finden Sie im Dokument 9294677 - Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) erfassen und abrufen
Ab LODAS 11.86 können Sie für die DÜ-Betriebsdatenpflege zwischen folgenden Meldegründen wählen:
- Änderungsmeldung
- Systemwechselmeldung
- Bestandsmeldung
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Dokument 1021689 - Datenübermittlung Betriebsdatenpflege
Diese und weitere Themen finden Sie auch in folgenden Dokumenten:
Beste Grüße
Ihr Community-Team PWS
15.06.2022
20:20
zuletzt bearbeitet am
17.06.2022
09:26
von
Verena_Heinlein
Und ich dachte wir hätten so schon genug zu tun, bis heute Ühilfe IV Anträge und ab Morgen
Hunderte wohl eher Tausende an Nachberechnungen mit den Komplikationen halt überall wo das Nettoentgelt eine Rolle spielt.
Arbeitsaufwand ohne Ende und verstehen wird das so gut wie kein Mensch. Irgendwo hatte doch jemand gepostet je Lohnabrechnung bekommt die Datev X* EUR, dann wird das wohl ein sehr guter Monat für die Datev. Nicht für uns und nicht für unsere Mandanten. 😪
***Edit Verena Heinlein, DATEV eG, 17.06.2022 9:25 Uhr: Keine Nennung von Preisen in der Community, siehe Netiquette
Vielleicht äußert sich ja jemand von der DATEV (@Verena_Heinlein) dazu ob die automatischen Nachberechnungen alle Kostenpflichtig sind / sein werden?
Moin,
eine Nachberechnung ist in der normalen Abrechnungspauschale enthalten.
Wenn die Abrechnungen im Rechenzentrum gedruckt werden, wird dies anhand der gedruckten Seiten berechnet - und das werden entsprechend mehr durch die Nachberechnungen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo,
leider habe ich zu meinen 3 Fragen noch keine Antwort erhalten. Bin gerade dabei, die Abrechnungen für nächste Woche vorzubereiten. Das wäre ja alles ein enormer Mehraufwand, wenn alles storniert und neu gemacht werden müsste bzgl. KUG und Quarantäne. Kann mir jemand helfen?
LG Bianca
Hallo zusammen,
@BMayer: Wenn die Lohnart 408 manuell über die Bewegungsdaten gebucht wurde, haben Sie zwei Möglichkeiten:
1. Sie buchen die Lohnart 408 durch eine Minusbuchung heraus und erfassen keine weitere Buchung, damit der Kug-Zuschuss automatisch ermittelt wird.
ODER
2. Sie buchen die Lohnart 408 durch eine Minusbuchung heraus und erfassen und erfassen den Wert mit der Lohnart 406 neu.
@BMayer, @miss-lu15 und @mztfb: Klären Sie bitte mit dem zuständigen Gesundheitsamt bzw. mit der Bundesagentur für Arbeit ob die Anträge aufgrund der Nachberechnung zum Steuerentlastungsgesetz neu einzureichen sind.
@Wolfgang_Stein Danke für die Antwort.
Na super - tolle Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Wir im Lohnbüro haben echt die A-Karte gezogen ☹️
Also nach Auskunft der bei uns zuständigen Arbeitsagenturen sind die KUG-Anträge neu von unseren Mandanten einzureichen. Automatisch läuft da leider gar nix.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Sandra Hasieber
Hallo Herr Stein,
gibt es die Möglichkeit in LODAS die Rückrechnungen aufgrund des Steuerentlastungsgesetzes manuell zu unterdrücken?
Viele Grüße
Sandra Hasieber
Hallo,
wenn ich manuell den Betrag mit Minus und Lohnart 408 rausnehme (für Januar bis Mai 2022), und dann manuell wieder eingeben muss, muss doch auch aufgrund des rückwirkend geänderten Freibetrages der Nettozuschuss für jeden Monat neu berechnet werden... oder sehe ich das falsch? Außerdem ist durch die geänderten KUG Tabellen der Aufstockungsbetrag ja auch zu korrigieren???
D.h. ich mache
...und dann häng ich ein Schild raus : "Kanzlei zu verkaufen"... ich hab langsam echt die Nase voll...
Hallo Frau Heinlien,
wir haben die Version 11.86 installiert und konnten leider keine automatische Aktvierung zur Festschreibung der EEL feststellen.
Gibt es hierfür einen Grund?
Vielen Dank!
Bei uns wurde es zwar aktiviert, allerdings werden die EEL trotzdem korrigiert.
Wenn wir noch mal ein Änderungskennzeichen setzten, ist alles richitg. Allerdings ein rießen Aufwand...
Hallo, wo genau haben Sie denn das Änderungskennzeichen gesetzt? Ich habe nämlich das gleiche Problem, aber das würde mir dann schon helfen.
Die betroffene Fehlzeit auswählen und bei dem Reiter Arbeitsentgelt: "Zeiträume und Beiträge für EEL festschreiben" das Änderungskennzeichen setzen.
Unerklärlicherweise funktioniert das nicht bei jedem Fall. Ist für mich auch kein Schema zu erkennen...
Wir haben über 100 fälschlich neu erstellte EEL Meldungen, da freue ich mich schon auf die Anrufe der Krankenkassen...
Ich habe einen ausgetretenen Mitarbeiter, bei dem ich das Ganze gerne unterdrückt hätte. Der würde jetzt nämlich durch die Steuerentlastung noch Geld von uns bekommen (ausgelöst durch EEL). Ausgerechnet bei dem klappt es nicht.
Finde den Arbeitsaufwand enorm.
Meldet ihr euch jetzt bei den Krankenkassen und weist darauf hin, dass fälschlicherweise Daten übermittelt wurden?
Den Arbeitsaufwand fände ich tatsächlich untragbar.
Vielleicht kann sich Datev ja jetzt endlich mal dazu äußern. Bekommt Ihr das noch bis Donnerstag in den Griff?
Über das Änderungskennzeichen können die EEL-Meldungen für KV-Kind krank unterdrückt werden. Andere Meldungen gehen neu raus (bei mir allerdings mit unveränderten Werten, da diese Meldungen auf das Brutto zugreifen). Nur bei einem ausgetretenen Mitarbeiter mit Kind krank funktioniert zwar die Unterdrückung der EEL-Meldung, aber Rückrechnungen über die Lohnsteuer werden trotzdem ausgelöst.
Hallo Mitstreiter,
bei uns werden bei einem Mandanten alle Mitarbeiter nachberechnet, obwohl es bei den meisten (Pauschalversteuerung mit und ohne SV-Pflicht, Minijobber 450,- Euro-Basis) dafür eigentlich keinen Grund gibt.
Hat jemand eine Idee? So langsam zweifeln wir an unserem Verstand.
Viele Grüße
Sandra Hasieber
Hallo in die Runde,
bei uns wird nach dem letzten Update die Stammlohnart 230, rückwirkend seit März (da haben wir sie für uns konfiguriert) geändert.
Hintergrund
Die MA*innen sollen mehr Kilometergeld für Dienstfahren bekommen. Der AG trägt die Steuer und SV-Beträge, daher die StLA 230. Bei einigen MA*innen werden nun mit der Juniabrechnung Centbeträge abgezogen, bei anderen MA*innen werden Centbeträge "gutgeschrieben". Die Beträge gleichen sich nicht aus.
Beispiel:
für Mai bekommt MA 0,21 € mehr über die LA 230, für April werden 0,02 € über die LA 230 abgezogen.
So geht es bei einigen MA*innen. Nicht bei allen.
Was ist da passiert?
Ich bin sehr neugierig auf die Rückmeldungen.
Viele Grüße
Greese
Eine genaue gesetzliche Vorgabe wie das Steuerentlastungsgesetz umgesetzt werden soll, gibt es meines Wissens nicht.
Wir haben mehrere Mandanten, die die Lohnkorrekturen aufgrund des Steuerentlastungsgesetzes 2022 nicht über mtl. Rückrechnungen sondern bspw. über die Variante "demnächst fälliger sonstiger Bezug" (hier: Urlaubsgeld) lösen wollen.
LODAS bietet eine entsprechende Auswahlmöglichkeit ja nun leider nicht an. Es wäre schön zu wissen, warum dies so ist. Denn die Diskussionen mit unseren Mandanten bzgl. der Höhe der Gebührenrechnungen sind schon vorprogrammiert.
Viele Grüße
Sandra Hasieber
Hallo,
leider bekommen wir, trotz Änderungskennzeichen EEL-Korrekturen für die Monate Jan. bis März.
Wer hat einen Rat für mich?
Viele Grüße
Greese
Hallo in die Runde,
zu 95% läuft es bei mir gut durch, jedoch habe ich auch ein zwei Fehler/Meldungen.
Die größte Fragen bei mir ist die Wiederabrechnung eines bereits ausgetreten AN (Ende April), welcher bereits alle Daten usw. bekommen hat. Hier meldet er bei der Abrechnung bezüglich ELStAM ein Problem.
"552020300 Anmeldung bzw. Systemwechselmeldung des Mitarbeiters war nicht erfolgreich, da der Mitarbeiter nicht am ELStAM-Verfahren angemeldet ist und daher nicht ab- bzw. umgemeldet werden kann. Weitere Infos 1046760."
Generell für mich nicht verwunderlich, da er ja bereits abgemeldet war. Daher gehe ich davon aus, dass ich diese Meldung ignorieren kann, oder hat jemand andere Infos bzw. wie sieht hier die weitere Strategie aus?
Die bereits erstellte LSt-Bescheinigung wurde wohl storniert und neu erstellt. Damit sollte es hier keine Problem geben.
Danke, falls einer eine Meinung dazu hat.
Grüße
PS: @ll Nerven behalten und sich auf die Änderungen wegen EPP (Energiepreispauschale) "freuen" ..... 😞