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Umrechnungsformel bei Festbezügen mit Teilmonat - ohne Arbeitsvertrag

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letzte Antwort am 23.03.2021 11:37:22 von RosaGreen
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RosaGreen
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Guten Morgen, 

 

wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer keinen schriftlichen Arbeitsvertrag haben, wonach richtet sich die Umrechnungsformel im Teilmonat (z.B. / 30, / mtl. AT... etc.) bei LFZG im Krankheitsfall des Kindes? Der Arbeitnehmer arbeitet nur von Mo-Mi.  - hierzu müsste ich doch in irgendeinem Paragraphen etwas finden, oder? BGB, SGB ?

t_r_
Allwissender
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Guten Morgen,

 

die Höhe des Krankengeld wird aus dem arbeitsrechtlichen Entgeltausfall ermittelt.

 

Auch wenn es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt, gibt es einen mündlichen. Es gilt somit die Regelung, die zwischen den Parteien gewollt ist.

 

Bei einem Arbeitsgerichtsprozess würde der Richter das zu Gunsten des Arbeitnehmers auslegen, da der Arbeitgeber hier in der Beweislast wäre.

 

Es ist daher unbedingt zu empfehlen, hier schriftlich nachzubessern. Es gibt im Übrigen das Nachweisgesetz. Danach müssen die wesentlichen Grundlagen schriftlich vom Arbeitgeber festgehalten und dem Arbeitnehmer innerhalb eines Monats nach Vertragsbeginn ausgehändigt werden. Hier sollten dann auch dazu Informationen zu finden sein.

 

So, nun genug der "Belehrung". 🤐

 

Sie sollten sich hier mit dem Arbeitgeber abstimmen, was gewollt ist. Sie sollten aber auch hier unbedingt noch einmal auf die vorgenannte Problematik hinweisen.

 

Viele Grüße

T. Reich

RosaGreen
Beginner
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Dankeschön für den Hinweis - getreu dem Motto: et hätt noch immer jot jejange... gibt es leider für keinen der Arbeitnehmer einen Vertrag. 

 

 

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letzte Antwort am 23.03.2021 11:37:22 von RosaGreen
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