abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Unterhalt an Kindesmutter - Überweisungsbeschluss

1
letzte Antwort am 20.01.2022 15:08:27 von Wolfgang_Stein
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Alecya
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
237 Mal angesehen

Hallo liebe Community,

 

bisher haben wir bei einem Mitarbeiter immer fleißig die Pfändung berechnet ohne Probleme.

 

Nun haben wir jedoch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erhalten.

 

Der MA schuldet seinem Kind noch Unterhalt in Höhe des Mindestunterhaltes und der Pfändungsbeschluss umfasst auch Unterhaltsrückstände.

Ab 01/2022 soll eine laufende Unterhaltsleistung i.H.v. x EUR und ab 02/2022 i.H.v. x EUR geltend gemacht werden.

Nun wird jedoch darum gebeten, dass der Unterhalt an die Kindsmutter überwiesen wird und die Tilgung des Unterhaltsrückstandes soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

 

Die Pfändung muss ich ja meiner Meinung nach erstmal ruhen lassen, aber wie weiß ich es denn nun auf der Lohnabrechnung aus, dass der Betrag x EUR an die Kindesmutter überwiesen wird?

Ist es denn möglich, die Kontodaten der Mutter ins Lodas bei Pfändung einzutragen oder muss die Unterhaltszahlung händisch von uns vorgenommen werden? Welche Lohnart muss ich denn verwenden um den Betrag x EUR an die Kindesmutter zu zahlen? Wie muss es denn auf der Lohnabrechnung ausgewiesen werden?

 

Fragen über Fragen, sowas hatte ich bisher leider noch nie - bitte entschuldigt meine Unwissenheit dazu. 🙈

 

Danke im Voraus für eure Hilfe.

 

Viele Grüße

Alecya

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
203 Mal angesehen

Hallo, 


bei der Unterhaltspfändung wird zuerst der rückständige Unterhalt gepfändet. Ist dieser getilgt erfolgt die Pfändung der laufenden Unterhaltsforderung. 


In den Kontodaten der Pfändung kann das Konto hinterlegt werden auf das die Pfändung überwiesen werden soll. 
Informationen zur Abrechnung der Unterhaltspfändung finden Sie im Dokument 1008464 .

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
1
letzte Antwort am 20.01.2022 15:08:27 von Wolfgang_Stein
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage