Hallo zusammen, ich habe eine Unterhaltspfändung für einen Mitarbeiter. Es gibt einen rückständigen Unterhalt in Höhe von € 626,58. Aber es sollen noch € 34,- für pauschale Kosten mit abgeführt werden. Wo setze ich den Betrag von € 34,- ein? Es betrifft ja nicht unmittelbar den pfändbaren Unterhaltsrückstand. Aber ich finde kein weiteres Feld, in dem ich solche Kosten noch angeben kann.
Vielen Dank im Voraus.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo ARoh,
was spricht dagegen, die beiden Beträge zu addieren und als zu pfändenden Betrag in LODAS zu hinterlegen?
VG
Nun, ich dachte, weil dort explizit "rückständiger Unterhalt" steht. Und die € 34,- da nicht dazugehören. Aber ich denke, ich werde es so anlegen.
Hallo,
wir handhaben das auch so, dass weitere anfallende Gebühren zur Pfändungssumme aufaddiert werden. Schließlich muss der Arbeitnehmer ja immer für die gesamt anfallende Summe aufkommen.
Vielen Dank für den Hinweis. Ich werde es dann auch so abrechnen.