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Unterhaltspfändung sonstige Kosten

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letzte Antwort am 26.03.2024 13:50:09 von ARoh
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ARoh
Beginner
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Nachricht 1 von 5
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Hallo zusammen, ich habe eine Unterhaltspfändung für einen Mitarbeiter. Es gibt einen rückständigen Unterhalt in Höhe von € 626,58. Aber es sollen noch € 34,- für pauschale Kosten mit abgeführt werden. Wo setze ich den Betrag von € 34,- ein? Es betrifft ja nicht unmittelbar den pfändbaren Unterhaltsrückstand. Aber ich finde kein weiteres Feld, in dem ich solche Kosten noch angeben kann.

 

Vielen Dank im Voraus.

lohnexperte
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 5
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Hallo ARoh,

 

was spricht dagegen, die beiden Beträge zu addieren und als zu pfändenden Betrag in LODAS zu hinterlegen?

 

VG

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ARoh
Beginner
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Nachricht 3 von 5
140 Mal angesehen

Nun, ich dachte, weil dort explizit "rückständiger Unterhalt" steht. Und die € 34,- da nicht dazugehören. Aber ich denke, ich werde es so anlegen.

 

 

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geissa
Einsteiger
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Nachricht 4 von 5
139 Mal angesehen

Hallo,

 

wir handhaben das auch so, dass weitere anfallende Gebühren zur Pfändungssumme aufaddiert werden. Schließlich muss der Arbeitnehmer ja immer für die gesamt anfallende Summe aufkommen. 

 

 

 

 

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ARoh
Beginner
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Nachricht 5 von 5
137 Mal angesehen

Vielen Dank für den Hinweis. Ich werde es dann auch so abrechnen.

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letzte Antwort am 26.03.2024 13:50:09 von ARoh
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