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Urlaubsrückstellung genommener Urlaub nachträglich erfassen?

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letzte Antwort am 23.02.2022 11:03:05 von Selina_Heubeck
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Claudia-FU
Aufsteiger
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Wir wollen in diesem Jahr das erste Mal die Urlaubsrückstellung über das Programm laufen lassen.  (Wir nutzen LuG)

 

Die Urlaubstage zu Beginn des Jahres 2021 und die Resturlaubstage aus 2020 wurden erfasst. 

Jetzt wurde vergessen die genommenen Urlaubstage 2021 über die Bewegungsdaten vor dem Monatsabschluss

Dezember 21 zur erfassen. Kann ich die Daten im Januar 2022 mit 8650 und für den Monat 12/2021 noch erfassen, so das die Urlaubsrückstellung 2021 korrekt ausgegeben wird?

 

Wenn nicht, dann bleibt uns nichts anderes übrig als den Monatsabschluss zurück zu setzten, oder?

 

DATEV-Mitarbeiter
Darlene_Pfahler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


wie im Dokument 1071088 Urlaub einrichten, erfassen und abrechnen unter Punkt 2.4 Genommenen Urlaub erfassen beschrieben, können Sie die genommenen Urlaubstage alternativ mit der Statistiklohnart 8560 in den Bewegungsdaten buchen.

 

Achten Sie in Ihrem Fall bitte darauf, dass der genommene Urlaub mit der Statistiklohnart 8560 bei den Mitarbeitern unter Bewegungsdaten | Monatserfassung in 12/2021 erfasst wird und anschließend eine Lohnabrechnung erfolgt.


Danach kann die Urlaubsrückstellung erstellt werden, ohne dass der Monatsabschluss 12/2021 zurückgesetzt werden muss.

Freundliche Grüße Darlene Pfahler
Personalwirtschaft | DATEV eG
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susanne1234
Einsteiger
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Hallo, 

 

ich hätte dazu auch eine Frage. Ich war in Elternzeit und ich habe ab 02/2022 meine Löhne zurückbekommen und ich würde das auch gerne in Zukunft so machen. Ich würde gerne jetzt im Februar 2022, die genommen Urlaubstage 2021 erfassen und ich habe mir auch überlegt, ob dies noch möglich ist? 

Muss dafür die Urlaubsstatistik auf der Lohnabrechnung mitgeführt werden? Weil das möchte ich eigentlich nicht, weil die Mdt. dies nicht unbedingt möchten. 

 

Wenn ich auf Nachberechnung 12/21 die Urlaubstage erfasse und mir das Programm, wir nutzten auch LuG, das jetzt noch richtig berechnet, weil den Monatsabschluss 12/21 kann ich ja nicht mehr zurücksetzen. Ich würde jetzt die Lohnabrechnung 02/22 machen. 

 

Ich hätte noch eine andere Frage, gibt es Onlineseminare über Einführung und Hinterlegung der Durchschnitte der letzten 3 Monate für Krankheit und Urlaub? 

 

Vielen Dank

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Claudia-FU
Aufsteiger
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Wenn bisher keine Urlaubstage in den Stammdaten hinterlegt worden sind, glaube ich nicht das die Abrechnung im Nachgang funktioniert. Ich würde es einfach mal bei einem MA probieren. Allerdings muss bei diesem MA die Abrechnung durchgeführt werden, erst dann werden die Urlaubstage im Programm aufgelistet. Ansonsten kann man jetzt die Resttage für das Jahr 2021 in der Spalte aus dem Vorjahr übernommene Resturlaubstage eintragen, dann läuft die Abrechnung ab 2022. 

Es müsste mit dem Mandanten geklärt werden, ob er die Urlaubstage auf der Abrechnung erscheinen lassen möchte. Meine Mandanten wollten dies nicht, daher habe ich diese Funktion deaktiviert. 

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DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 5
584 Mal angesehen

Hallo, 

 

Ihre Fragen zur Urlaubsrückstellung beantworten wir Ihnen in folgendem Thread: Urlaubs - und Überstundenrückstellung nachträglich LuG

 

Zwecks der Einführung und Hinterlegung von Durchschnitten der letzten 3 Monate für Krankheit und Urlaub setzen Sie sich bitte über die üblichen Servicekanäle mit uns in Verbindung. Wir werden Ihnen dann unsere Möglichkeiten aufzeigen.

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 23.02.2022 11:03:05 von Selina_Heubeck
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